Mordprozess: 47-Jähriger erhielt 18 Jahre Haft

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Für die Tötung seiner 40-jährigen Ehefrau wurde der Angeklagte verurteilt. Das Urteil nicht noch rechtskräftig.

Wegen Mordes ist ein 47-Jähriger am Montag am Landesgericht Feldkirch zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er gestand, Ende Jänner seine 40-jährige Ehefrau mit einem Küchenmesser erstochen zu haben, er habe aber im Affekt gehandelt, beteuerte der Angeklagte. Die Geschworenen folgten seinen Beteuerungen nicht und fällten ihre Entscheidung einstimmig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 47-jährige Österreicher türkischer Abstammung gab zu, seine Frau im gemeinsamen Wohnhaus mit einem 27 Zentimeter langen Küchenmesser getötet zu haben. Das Paar war seit 25 Jahren verheiratet, im Lauf der Zeit aber verschlechterte sich das Verhältnis, es kam oft zu Streitereien. Die 40-Jährige soll ihren Mann etwa wegen seines Stotterns ausgelacht und ihn als doof bezeichnet haben. Sie habe sich emotional immer weiter von ihrem Mann entfernt, erklärte der Verteidiger.

Ende Jänner schließlich eskalierten die Auseinandersetzungen: Als sich mitten in der Nacht abermals ein Streit entzündete, wollte sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge aus dem Schlafzimmer ins Erdgeschoß zurückziehen, um dort auf der Couch zu schlafen. Die Frau aber sei nachgekommen und habe ihn weiter verspottet. Das hat laut Verteidigung zu einer "Kurzschlusshandlung" geführt. Der Angeklagte holte das Messer aus der Küche, lief zurück ins Schlafzimmer im ersten Stock und stach damit auf seine im Bett liegende Frau ein.

Die 40-Jährige schrie laut um Hilfe, woraufhin die vier Kinder des Paares im Alter zwischen zehn und 23 Jahren ins Schlafzimmer rannten. Sie leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Rettungskräfte, für die Frau kam aber jede Hilfe zu spät, sie starb an Ort und Stelle. Als die Polizei eintraf, saß der 47-Jährige im Erdgeschoß und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Eingeschränkt zurechnungsfähig

Gerichtspsychiater Reinhard Haller erläuterte in seinem Gutachten, dass der Angeklagte bei der Tat eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen sei. Zwar sei er unter dem Einfluss starker Emotionen gestanden, doch sei zwischen Streit, Provokation und Messerangriff eine gewisse Zeit verstrichen - in dieser Phase hätte der Mann theoretisch auch von der Tat zurücktreten können, sagte Haller. Gerichtsmediziner Walter Rabl führte aus, dass das Messer sogar die Rippen der Frau durchstach. Die Hiebe seien mit enormer Wucht ausgeführt worden und innerhalb kurzer Zeit erfolgt. Nach etwa zwei Minuten habe die Frau vermutlich das Bewusstsein verloren.

In ihren Schlussplädoyers machten Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch einmal ihre Standpunkte klar: Während der Staatsanwalt von einem brutalen Mord sprach, nannte der Verteidiger die Tötung der Frau eine "Tat im Affekt". Die 40-Jährige habe sterben müssen, weil der Angeklagte die von der Frau angestrebte Trennung habe verhindern wollen, argumentierte der Staatsanwalt. Der Verteidiger hingegen erklärte, die 40-Jährige habe ihren Ehemann so lange gedemütigt und erniedrigt, bis diesem die Sicherungen durchgebrannt seien. Bei der Tat handle es sich um einen klassischen Fall von Totschlag.

Die acht Geschworenen erklärten den 47-Jährigen schließlich für schuldig des Mordes. Zusätzlich zur Haftstrafe von 18 Jahren muss der 47-Jährige an seine Kinder je 20.000 Euro Trauerschmerzengeld bezahlen. Die Verteidigung legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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