Mordprozess: Einweisung für 48-Jährige

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Geschworene befanden 48-Jährige für unzurechnungsfähig. Nicht rechtskräftig.

Eine Grazerin ist am Dienstagabend von einem Geschworenengericht unter dem von Stefan Koller in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Sie soll im Dezember 2011 eine Bekannte in alkoholisiertem Zustand so schwer verletzt haben, dass diese starb. Die 48-Jährige wurde als unzurechnungsfähig eingestuft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Tat geschah am 12. Dezember 2011 in der Wohnung des Opfers in der Klosterwiesgasse. Was sich dort abgespielt hat, wird sich nicht mehr klären lassen. Fest steht, dass die 48-Jährige Grazerin mehrere Stunden bei ihrer Bekannten war, bevor es zum tödlichen Ausrasten kam. Sie hatte 2,6 bis 2,9 Promille Alkohol im Blut und erinnerte sich bei ihren Befragungen nur noch vage an Details. Sie habe plötzlich Angst bekommen und wollte aus der Wohnung flüchten, doch die 67-Jährige ließ sie nicht weg, so ihre Rechtfertigung vor Gericht.

"Sie hat die Frau gegen den Hals und den Brustkorb getreten. Als diese röchelte, weil sie ihr eigenes Blut eingeatmet hat, hat sie sie mit einer Krücke am Boden festgehalten", schilderte Staatsanwalt Johannes Winklhofer. Die 67-Jährige ist an ihrem eigenen Blut erstickt "und sie hat ihr beim Streben zugeschaut", so der Ankläger.

"Es belastet mich, dass ein Mensch gestorben ist, den ich wirklich gern gehabt habe", sagte die 48-Jährige unter Tränen. "Ich wollte sie weder verletzten noch töten, ich hatte Angst, dort zu sterben", erklärte sie.

Nicht zurechnungsfähig

Verteidiger Gerald Ruhri merkte an, dass "auch sehr dramatische Sachverhalte mehrere Seiten haben". So gehöre vor allem die Suchterkrankung der Frau behandelt, denn "im pathologischen Rausch kann einer den besten Freund ohne Grund erschlagen", zitierte er aus dem Gutachten. Er hielt eine bedingte Einweisung in eine Anstalt zwecks Therapie für ausreichend. Er betonte, dass seine Mandantin seit Juni 2012 keinen Alkohol mehr getrunken habe, auch nicht in schwierigen persönlichen Situationen.

Nachdem im ersten Verfahren, in dem "Tötung im Vollrausch" angeklagt war, drei Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen waren und die Verhandlung schließlich wieder an den Start zurückgeschickt wurde, kam der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller nun zu dem Schluss, die Frau sei nicht zurechnungsfähig. Die Geschworenen folgten dem Psychiater, entschieden sich allerdings für eine unbedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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