Mord-Prozess gegen Grazer neu aufgerollt
Der Prozess gegen einen 17-jährigen Grazer, der seinen Freund mit einem Gewehr erschossen hat, wird teilweise neu aufgerollt: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und die Strafhöhe von zehn Jahren neu verhandelt werden muss. Rechtskräftig ist jedoch, dass der Bursch wegen Mordes und Störung der Totenruhe schuldig ist.
OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Kronen Zeitung, wonach im Urteil aus Graz zu wenig auf die festgestellte Erkrankung eingegangen wurde. Die Frage ist, wie sehr diese mit der Tat zusammenhängt. Deswegen werden in einem neuen Prozess in Graz die Rechtsfolgen von einem neuen Richtersenat und neuen Geschworenen abermals verhandelt. Die Entscheidung, dass der Akt wieder zurück nach Graz geht, fiel bereits im Dezember des Vorjahres. Mittlerweile liegt er wieder zur Bearbeitung in der steirischen Landeshauptstadt.
Der junge Grazer hatte im Sommer 2014 in einem Keller in Graz einem Freund, ein 16-jähriger Kärntner, mit dem Gewehr des Großvaters in den Kopf geschossen. Beide sollen zuvor ein Mädchen vergewaltigt haben. Beim weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundenen Prozess im Frühjahr 2015 berief sich der Angeklagte auf Notwehr, die Anklägerin sah Eifersucht und Rache wegen eines Mädchens als Motiv. Die Geschworenen sprachen ihn u.a. wegen Mordes schuldig. Er fasste neben der Einweisung in eine Anstalt auch zehn Jahre Haftstrafe aus.
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