Mord als Suizid getarnt

Symbolbild
Steirer soll seine Frau aus Eifersucht erstickt haben: Lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.

"Fast hätte die Täuschung geklappt", kommentiert die Anklägerin Dienstagfrüh gleich bei Prozessbeginn. "Tod durch Suizid. So wurde es mir im Journaldienst auch mitgeteilt." Die Lage schien klar: Bernadette, 30, erhängt im Keller ihres Hauses in der Oststeiermark, entdeckt vom augenscheinlich geschockten Ehemann. "Aber sie hatte kein Motiv", grübelt die Anklägerin. "Sie wollte ausziehen, hatte einen neuen Partner, sie war glücklich."

Vier Tage nach dem angeblichen Suizid der Frau verhaftete die Polizei ihren Mann - Mordverdacht: Er soll Bernadette nach einem Streit erstickt und danach ihren Suizid fingiert haben. "Um den Mord tarnen zu können, knüpfte er ein Elektrokabel zu einer Schlinge und legte die leblose Frau damit ab", beschreibt die Staatsanwältin. "Dann rief er die Polizei." Allerdings entdeckte der Gerichtsmediziner keinerlei Strangulationsspuren. "Die Geschichte kann also nicht stimmen." Auch Bernadettes Mutter versichert: "Sie war fröhlich, lebenslustig. So was hätte sie schon wegen ihrer Kinder nie gemacht."

Der 37-jährige Angeklagte bleibt aber dabei: Er sei durch ein Geräusch wach geworden und sei in den Keller gegangen. "Da hab’ ich sie dann hängen gesehen." Mit einer Zange, die zufällig auf einem Heizungskessel lag, habe er das Kabel durchtrennt. Ob Bernadette da noch gelebt hat, will der Richter wissen. "Ich hab’ nicht geschaut", behauptet der Angeklagte. "Aber ich hab’ den Eindruck gehabt, dass sie noch am Leben ist."

"Keine Beziehung"

Der Richter fragt, ob der 37-Jährige von dem neuen Freund seiner Frau gewusst habe. Der Angeklagte gibt sich betont locker. "Mir war das wurscht, ob sie seinen Geliebten gehabt hat oder nicht. Wir waren in keiner Beziehung mehr", versucht der Oststeirer das Eifersuchtsmotiv zu entschärfen. "Sie hat sich gehen lassen, sich um fast nichts mehr gekümmert. Da hab’ ich ihr dann den Ehering hingelegt, höflich formuliert." Das sei Wochen vor Bernadettes Tod gewesen. Der Verteidiger moniert, dass an ihrem Körper keine Hinweise auf einen Kampf gefunden worden seien: "Es gab keine Abwehrspuren. Freiwillig wird sie sich ja nicht ermorden haben lassen."

Die Geschworenen sehen das anders: Sie sprechen den Angeklagten schuldig - lebenslange Haft wegen Mordes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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