Mordfall Föger: Mögliche DNA-Spur verläuft im Sand

Mordopfer Angelika Föger.
Die Verwandten des Opfers versuchen seit über 20 Jahren, ihre Theorie zu dem Fall zu beweisen.

Es war einen Versuch wert. Aber wir konnten kein verwertbare DNA sicherstellen“, bedauert Timo Sänger von der Rechtsmedizin im deutschen Freiburg. Dort wurde ein winziges Haarbruchstück untersucht, in das die Angehörigen der 1990 im Tannheimertal erstochenen Angelika Föger große Hoffnungen gesetzt hatten (der KURIER berichtete).

Mordfall Föger: Mögliche DNA-Spur verläuft im Sand
Angehörige von Mordopfer Angelika Föger. Sohn Markus, Witwer Walter und dessen Großcousin Wolfram Föger (Ex-Gendarm).
Die Verwandten des Opfers versuchen seit über 20 Jahren, ihre Theorie zu dem Fall zu beweisen. Sie gehen davon aus, dass ein 1991 verurteilter Lehrling nicht der Mörder bzw. nicht der alleinige Täter war. „Es ist noch nicht vorbei“, sagt Wolfram Föger. Der pensionierte Gendarm und Großcousin des Witwers will auch nach dem Laborergebnis nicht aufgeben.

Das untersuchte Haar stammt aus einem Nylonbeutel, den die Innsbrucker Staatsanwaltschaft auf DNA-Spuren analysieren lassen wollte. In dem Säckchen war ursprünglich an der Gerichtsmedizin Innsbruck ein helles Haarbüschel aufbewahrt worden, das in der Hand von Angelika Föger gefunden wurde. Ein Gutachter hatte es seinerzeit der an sich dunkelhaarigen Frau zugerechnet.

Die Fögers glaubten hingegen an einen Hinweis auf weitere Täter. Die DNA-Analyse steckte noch in den Kinderschuhen und wurde nicht angewandt. Später verschwanden die sichergestellten Haare an der Gerichtsmedizin Innsbruck. Nur das Säckchen blieb.

Die Staatsanwaltschaft veranlasste vor einigen Monaten die Untersuchung des Spurenbeutels bei der Gerichtsmedizin Salzburg. Dort fand man ein Haarbruchstück, das in Freiburg analysiert wurde. Das Ergebnis liegt nun in Innsbruck vor. Die Staatsanwaltschaft will es jedoch nicht kommentieren.

Witwer Walter Föger denkt bereits an weitere Schritte: „Wir werden beantragen, dass die Kleider von Angelika auf DNA untersucht werden und wollen, dass Zeugen einvernommen werden.“

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