Mieter zeigte Nachbarn 499-mal an

Flut an Klagen
Gerichte orten vermehrt "unleidliches Verhalten" und verfügen Delogierungen.

Vom Kochgeruch, der bis ins Schlafzimmer des Nachbarn strömt, über das Stalken der Mitbewohner beim Sonnenbaden bis zu 499 schikanöse Anzeigen gegen die anderen Mieter: Vom friedlichen Zusammenleben kann längst keine Rede mehr sein. Rund 11.000 Klagen werden pro Jahr rund um Streitigkeiten beim Wohnen eingebracht.

"Es wird oft erbittert um Sachen gestritten, bei denen man sich wundert", sagt die Vizepräsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, Beatrix Engelmann. Die Bereitschaft, Konflikte durch einen Vergleich zu beenden, sei gesunken. Dafür würden nicht genehme Urteile bis zur letzten Instanz bekämpft, wo man früher gesagt hätte: "Vergessen Sie es doch einfach."

Dabei werden die Gerichte zunehmend strenger bei der Delogierung von Mietern wegen "unleidlichem Verhaltens". Das jüngste Beispiel: 50 Fotos von Mitbewohnern in der Badehose, die ein Mieter in einem Grazer Wohnhaus schoss. Der Mann beobachtete und fotografierte seine Nachbarn mit Vorliebe auf der Sonnenliege im Garten oder beim Rasenmähen in spärlicherer Bekleidung. Das wurde als schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gewertet, der laut Urteil ein gedeihliches Zusammenleben unmöglich machte. Der Mietvertrag des Mannes wurde gekündigt, er muss sich nun eine neue Unterkunft (mit neuen Nachbarn) suchen.

Lärmprotokoll

In einem Mehrparteienhaus in Leoben wohnte ein krankhaft lärmempfindlicher Mieter. Er führte ein Lärmprotokoll, in dem er jedes Hundebellen und jedes Zuschlagen einer Tür akribisch vermerkte und seine Nachbarn mit insgesamt 499 Anzeigen eindeckte. Die daraufhin eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren wurden mit zwei kleinen Ausnahmen allesamt eingestellt. Nur eine Partei musste wegen tatsächlicher Lärmerregung zwei Mal kleine Geldstrafen zahlen.

Eine Mitbewohnerin schaltete einen Anwalt ein, um die schikanöse Anzeigenflut abzuwehren, und musste dafür 1000 Euro aufwenden, eine andere schloss vorsichtshalber eine Rechtsschutzversicherung ab.

Die Gerichte waren sich nicht einig, ob man jemandem mit besonderer Lärmempfindlichkeit gleich Mutwilligkeit unterstellen könne. Der Oberste Gerichtshof (OGH) aber verurteilte die objektiv unberechtigten Anzeigen des nervenschwachen Mannes als Belästigung der Mitbewohner, denen dadurch das Zusammenleben verleidet wird. Der Mieter muss ausziehen.

Gebell provoziert

In Wien wurde ein Gemeindebau-Mieter vor die Tür gesetzt, weil er die Hausbesorgerin terrorisiert hatte. Er klopfte zum Beispiel an die Fenster ihrer Wohnung und provozierte damit das Bellen ihrer Hunde. Das nahm er mit seinem Handy auf. Anschließend beschwerte er sich bei Wiener Wohnen, dass die Hunde seit Jahren stören, und spielte das Gebell zur Demonstration vor. "Bösartig" nennt der OGH das und sieht einen Kündigungsgrund wegen "unleidlichen Verhaltens".

Dafür reichte in einem anderen Fall auch schon der "erheblich nachteilige Gebrauch" des Mietobjekts: Ein Mieter hatte wiederholt ohne Zustimmung von Wiener Wohnen selbst geschaffene Kunstobjekte vor dem Gemeindebau aufgestellt. Er musste schließlich ausziehen – samt seinen Werken.

Die Spitzenreiter in der Beschwerdeliste bei der Mietervereinigung sind der Lärm und die beim Kochen verströmten "Gerüche" aus der Nachbarwohnung. "Ein Klassiker ist aber auch der Müllsack, der nicht gleich hinuntergetragen wird, sondern bis zum nächsten Tag vor der Tür abgestellt wird", sagt Elke Hanel-Torsch.

In letzter Zeit holen sich die Leute bei der Mietervereinigung vermehrt Rat, wie sie gegen die Belästigung durch Tabakrauch vorgehen können. Das hängt mit einem jüngst ergangenen und publizierten Urteil zusammen, das einem Mieter das Paffen seiner Zigarren auf dem Balkon zu bestimmten Zeiten untersagt.

"Da kommen wöchentlich Beschwerden", sagt Hanel-Torsch: "Die Leute sind gesundheitsbewusster und machen sich da mehr Sorgen."

Überhaupt sei die Zahl der Beschwerden gestiegen: "Leute, die ohnehin schon vom Stress geplagt sind, finden Störungen daheim dann umso schlimmer." Man rät ihnen, sich an den Vermieter zu wenden, der das "ruhige Wohnen" ermöglichen muss. Hilft das nicht, ist eine Unterlassungsklage gegen den störenden Mitbewohner der nächste Schritt.

"Aber das Verhältnis untereinander im Haus wird durch eine Klage nicht besser, auch wenn man vor Gericht gewinnt", sagt Hanel-Torsch.

2015 wurden bei den Gerichten in ganz Österreich 10.698 Klagen wegen Streitigkeiten rund um das Wohnen (in Bestandsachen, wie das im Justizjargon heißt) eingebracht. Davon allein in Wien bei den Bezirksgerichten mehr als die Hälfte, nämlich 5454. Dazu kommt noch eine Flut an Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen.

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