Mehr Sicherheit durch weniger Haft

Mehr Sicherheit durch weniger Haft
Strafjustiz: Probleme werden weggesperrt, Experten sehen in den überfüllten Gefängnissen größere Gefahr.

Es ist über zehn Jahre her, da schlossen sich hochkarätige Justizexperten zu einer "Kriminalpolitischen Initiative" zusammen und propagierten Vorschläge zur Entlastung der Gefängnisse. Was sie damit erreichen wollten? "Mehr Sicherheit durch weniger Haft." Entgegengesetzt zur vorherrschenden Volksmeinung und der mancher Richter belegen zahlreiche internationale Studien nämlich, dass eine Reduktion von Inhaftierungen und der Haftdauer keineswegs einen Sicherheitsverlust bedeuten.

Im Gegenteil: Die Rückfallsquoten sind vor allem bei längeren Gefängnisaufenthalten ohne auf Resozialisierung ausgerichtete Betreuung am höchsten. In überfüllten Gefängnissen ist eine solche Betreuung aber nicht möglich.

Damals bewegte sich die Gesamtzahl der Häftlinge zwischen 8000 und darüber. Etliche Vorschläge der "Kriminalpolitischen Initiative" wurden umgesetzt. Trotzdem stieg der Häftlingsstand auf über 9000 und geht seit Jahren nicht zurück.

Neue Strafgesetze

Zwar gibt es von Jahr zu Jahr insgesamt weniger Anzeigen und weniger gerichtliche Verurteilungen, doch bleiben die (längeren) Haftstrafen auf hohem Niveau, während die Geldstrafen und Alternativen zu klassischen Strafen (etwa die gemeinnützigen Leistungen sowie der Tatausgleich) stagnieren. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren neue Straftatbestände geschaffen (z. B. sexuelle Belästigung in Gruppen, tätliche Angriffe gegen Kontrollorgane öffentlicher Verkehrsmittel, Verfolgung von Staatsfeinden) bzw. Strafrahmen angehoben. Der KURIER sprach mit einem Mitglied des Expertenteams, welche Reformvorschläge zu Erfolgen geführt haben und welche noch offen sind (siehe auch Interview unten).

Mehr Sicherheit durch weniger Haft
Grafik, Foto: Fotolia
Mit 1. Jänner 2016 wurde die Gewerbsmäßigkeit bei der Begehung von Delikten entschärft. Während bis dahin auch "kleine" Ladendiebe schon nach dem ersten Zugriff in U-Haft genommen werden konnten, wenn eine regelmäßige Begehung zwecks Erzielung eines Einkommens angenommen wurde, waren nun drei Diebstähle mit höherwertiger Beute dafür erforderlich. Das ließ die U-Haft-Zahlen kurzfristig sinken. Dass auch Dealer erst ab dem dritten Aufgriff mit Drogen im Verkaufswert von 400 Euro wegen Gewerbsmäßigkeit verhaftet werden konnten, führte allerdings zu einem Ausufern des Suchtgifthandels auf den Straßen und erforderte eine gesetzliche Sonderregelung.

Der Vorschlag, einen tageweisen Vollzug von Haftstrafen einzuführen, wurde bis heute nicht aufgegriffen. Der Kriminologe und langjährige Leiter einer Justizanstalt, Wolfgang Gratz, verweist auf die Schweiz. Dort gibt es flexible Modelle zur Verbüßung von Strafen: Verurteilte bleiben in ihrem bisherigen Job mit eigenem Einkommen und Sozialversicherung, rücken für einzelne Tage – etwa ein halbes Wochenende – in die Justizanstalt ein und führen dafür einen Kostenersatz ab.

Fußfessel

Seit 2010 gibt es in Österreich den elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel, der Haftstrafen bis zu einem Jahr ersetzen kann. Über 4000 Verurteilte ersparten sich damit zumindest einen Teil der Haftstrafe und entlasteten ein wenig den Überbelag in den Gefängnissen. Die Forderung, die Möglichkeit auf Strafen bis zu eineinhalb Jahren auszudehnen, blieb bisher unerfüllt.

Ebenso wie der Vorschlag, bei der Entscheidung über die vorzeitige bedingte Entlassung aus der Strafhaft fachspezifische Laien hinzuzuziehen. Derzeit entscheidet ein Berufsrichter allein (bei überlanger Haftdauer sind es drei Richter), ob und wann der Freiheitsentzug endet. Die Laien könnten aus dem Strafvollzug und aus der Sozialarbeit (Neustart) kommen und ihre Erfahrungen mit Prognose und Nachbetreuung von Straftätern einbringen. Zahlen belegen, dass mehr bedingte Entlassungen (mit Bewährungshilfe) weniger Rückfälligkeit und daher mehr Sicherheit bedeuten.

Die gemeinnützigen Leistungen (Hilfsdienste in Seniorenheimen, für Gemeinden etc.) als Alternative für Ersatzfreiheitsstrafen bei uneinbringlichen Geldstrafen wurden zwar auf Finanzstrafen und Verwaltungsstrafen ausgedehnt. Die "Kriminalpolitische Initiative" hat allerdings schon 2009 vorgeschlagen, die gemeinnützigen Leistungen auch als sogenannte Primärstrafen an Stelle von kurzen (teilbedingten) Haftstrafen treten zu lassen. Das heißt: Der Richter soll dem Verurteilten die Wahl lassen können, wie er die Strafe verbüßen will, in der Zelle oder mit Dienst für die Gesellschaft. Diesem Plan ist die Justiz bisher nicht nähergetreten.

Interview

Der KURIER sprach mit dem Kriminologen Wolfgang Gratz, wo die Kriminalität herkommt.

KURIER: Weshalb kommt die Justiz trotz Reformen zur Entlastung des Strafvollzuges nicht von der Zahl 9000 herunter?

Mehr Sicherheit durch weniger Haft
Wolfgang Gratz
Wolfgang Gratz: Die U-Haft ist nach wie vor eine Standardreaktion, vor allem bei nicht aufenthaltsverfestigten Ausländern. Bei öffentlicher Aufgeregtheit wird nicht nach den Ursachen geforscht, sondern es werden neue Tatbestände geschaffen und Strafrahmen verschärft. Die Erwartung der Bevölkerung ist ja dann: Fein, damit wird es sicherer. Das geht aber nicht auf, mehr Haft bedeutet nicht mehr Sicherheit. Und dann wird im Vergleich zu Deutschland oder der Schweiz bei uns von Freiheitsstrafen mehr Gebrauch gemacht, was es aber auch nicht sicherer macht.

Ist die Kriminalität von Fremden ein Problem?

Die Asylverfahren dauern bis zu einem Jahr, in dieser Zeit hängen die Asylwerber in der Luft. Die Mindestsicherung wird ihnen gekürzt. Es gibt einen Kompetenzwirrwarr zwischen Bund, Ländern, Gemeinden. Der Zivilgesellschaft wird die Arbeit erschwert, Freiwilligenarbeit wird nicht gefördert. Das alles ist kriminalitätsfördernd.

Ist die Resozialisierung im Gefängnis nur ein Schlagwort?

Der Personalschlüssel steht jetzt 1:2,4. Also auf einen Mitarbeiter im Strafvollzug kommen 2,4 Insassen. Die Relation lag einst bei 1:2. Es gibt im Strafvollzug kaum opferorientierte Arbeit, das heißt, dass man den Insassen dafür sensibilisiert, was die Tat für das Opfer bedeutet. Meist verschont man den Täter ja mit der Frage: Was hast du eigentlich getan? Und dann kommt er sich selbst als Opfer vor.

Fakten

Die „Kriminalpolitische Initiative“ setzt sich neben Wolfgang Gratz aus den Strafrechtsprofessoren Christian Grafl und Franz Höpfel, den Kriminalsoziologen Arno Pilgram und Christine Hovorka, dem Höchstrichter Hans-Valentin Schroll und dem Rechtsanwalt Richard Soyer zusammen.

2016 waren 39 Prozent der Tatverdächtigen Fremde, angeführt von Rumänen (11.000), Deutschen (9700), Serben (9550) und Türken (6700). Rund 6000 Opfer von Straftaten, die durch Asylwerber verübt worden sein sollen, wurden im Vorjahr registriert.
73 Prozent dieser Opfer waren ebenfalls Fremde (4495), der ganz überwiegende Anteil (3650) ebenfalls Asylwerber.
Die Zahlen stellte Bernhard Glaeser von Neustart zusammen.

Die Zahl der Anzeigen geht zwar insgesamt zurück, doch wird das durch neue Straftatbestände zum Teil wieder wettgemacht: Durch die Verschärfung des Paragrafen gegen sexuelle Belästigung stiegen die Anzeigen von
1220 im Jahr 2015 auf 1900.

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