Leiche im Inn gefunden: 20 Jahre Haft für den Schwiegervater

Der 43-Jährige beteuerte beim Prozessauftakt seine Unschuld. Die Frau, die mit seinem Sohn verheiratet war, habe sich umbringen wollen.
Zeuge belastete den Angeklagten zuvor massiv. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Suche deine Schlampe nicht mehr. Sie ist tot." Diese Nachricht sollte offenbar der Sohn jenes angeklagten 43-Jährigen erhalten, der sich am Landesgericht Innsbruck wegen des Mordes an seiner Schwiegertochter, der 26-jährigen Jennifer V. aus Wörgl, verantworten musste. Die zweifache Mutter war seit Februar abgängig. Im April wurde die Leiche der jungen Frau im Inn gefunden.

"Er hat mich beauftragt, eine SMS von einer anonymen Wertkarte aus an seinen Sohn zu schreiben", sagte der Neffe am Freitag als Zeuge vor Gericht aus. Ab diesem Zeitpunkt sei ihm die Angelegenheit komisch vorgekommen. "Irgendetwas war da faul." Der angeklagte Serbe lag zu diesem Zeitpunkt – wenige Tag nach dem Verschwinden der Frau – im Krankenhaus. Der Mann hatte zuvor versucht, sich das Leben zu nehmen.

Beim Prozessauftakt am Donnerstag hat der Angeklagte jede Schuld am Tod der Frau abgestritten. "Ich glaube, dass sie sich umgebracht hat, weil mein Sohn sie verlassen wollte", gab der Mann zu Protokoll. Weitere Zeugen zeichneten bei der Fortsetzung am Freitag ein ganz anderes Bild.

Zerrüttete Ehe

Gleich mehrere Angehörige sagten aus, dass die Ehe zwischen Jennifer V. und dem Sohn des 43-jährigen Angeklagten zerrüttet gewesen sei. "Sie hatte den Verdacht, dass ihr Mann sie betrügt", schilderte der Bruder der Toten. Auch eine Arbeitskollegin der Frau sagte ähnlich aus. Der Sohn des Mordverdächtigen sowie dessen Ehefrau äußerten sich dazu nicht. Beide machten von ihrem Recht Gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen.

Die Anklage wollte am Donnerstag "keinen Zweifel daran lassen, dass die 26-Jährige getötet wurde". Der Staatsanwalt will den 43-jährigen Verdächtigen mittels Indizien überführen. So hatten die Ermittler herausgefunden, dass der Serbe nach dem Verschwinden seiner Schwiegertochter im Internet nachgeforscht haben soll, ob ein Smartphone nach dem Ausschalten noch geortet werden könne.

Keine Gewalt-Hinweise

Die Anwältin des Mannes verwies aber darauf, dass an der Leiche der Frau keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung gefunden worden seien. Bei den beiden Obduktionen durch die Gerichtsmedizin in Innsbruck und in Graz wurden keine relevanten Verletzungen festgestellt. Als wahrscheinlichste Todesursache nannten die Forensiker Ertrinken. Da die Leiche rund zwei Monate im Wasser getrieben sein dürfte, konnte dies aber aufgrund der stark fortgeschrittenen Verwesung nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten mit sieben zu einer Stimmen schuldig. Die Verteidigung meldete sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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