"La Familia"-Prozess: Freispruch und Diversion

Die Angeklagten beim Prozessbeginn am Montag.
Für zehn von insgesamt 32 Angeklagten ist die Verhandlung zu Ende. Restliche Urteile bis Freitag.

Im Prozess gegen die Pongauer Jugendgruppe "La Familia" sind gestern, Dienstag, am Abend zwei weitere, noch nicht rechtskräftige Entscheidungen erfolgt: Ein Angeklagter erhielt einen Freispruch, ein weiterer eine Diversion. Damit läuft der Prozess noch für 22 von insgesamt 32 Angeklagten weiter. Sie sollen ihre Opfer eingeschüchtert und teils verletzt haben.

Der Prozess war am Montag der Vorwoche gestartet. Im Laufe der Verhandlung sprach Richterin Christina Rott bereits gegen zehn Angeklagte, denen nur wenige Fakten vorgeworfen wurden, Urteile und Diversionen aus. Bei den zwei Beschuldigten, für die der Prozess gestern geendet hat, handelt es sich um einen 20-jährigen Kroaten und einen 49-jährigen Bosnier. Der 20-Jährige bekam wegen Nötigung eine Diversion. Er muss eine gemeinnützige Leistung von 40 Stunden absolvieren, wie Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb gegenüber der APA erklärte. Der 49-Jährige wurde vom Vorwurf der Körperverletzung mangels Schuldbeweises freigesprochen.

Die zwei Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, weil Staatsanwalt Marcus Neher dazu keine Erklärung abgegeben hat. Bis einschließlich Freitag sollen die restlichen Urteile ergehen.

Ein Großteil der Angeklagten zeigte sich geständig. Die vorwiegend Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund sollen von November 2013 bis Herbst 2014 insgesamt rund 50 Gewalttaten hauptsächlich im Bezirk St. Johann im Pongau verübt haben. Wer gegen ein Gruppenmitglied war, bekam es laut Staatsanwaltschaft mit Repressalien zu tun.

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