KZ-Überlebende blitzten mit Klage gegen rechte "Aula" ab

Symbolbild
Zehn Zeitzeugen gingen vor Gericht. Doch das sah in Artikel keine Beleidigung der Opfer des Holocaust.

"Massenmörder" und "Landplage". So bezeichnete die rechte Zeitschrift Aula in einem Beitrag jene Menschen, die die Konzentrationslager überlebt hatten. Rechtlich unbehelligt: Zehn betagte KZ-Überlebende gingen mit einer Privatklage vor, blitzten jedoch beim Medienrichter des Straflandesgerichts Graz gestern damit ab. Er sah nämlich keine "individuelle Erkennbarkeit" der Kläger in dem Bericht.

Die Justiz beschäftigt sich seit einiger Zeit mit dem Fall. Er hat mehrere Facetten: Zunächst wurde ein Verfahren gegen die Aula eröffnet, von der Staatsanwaltschaft Graz jedoch eingestellt. Mit einer Begründung, die Ärger bis hinauf zum Justizminister verursachte: Es sei "unbestritten", dass unter den KZ-Insassen "Rechtsbrecher" gewesen seien. So sei es schon "nachvollziehbar", wenn die Freilassung Tausender aus Mauthausen "eine Belästigung der betroffenen Gebiete" dargestellt habe.

"Geschichtsrevision"

Ein Opfer, das von den Grünen und vom Mauthausen-Komitee unterstützt wird, hat zivilrechtlich ebenfalls geklagt. Strafrechtlich ging es gestern um jenen Beitrag ein Jahr später, in dem in der Zeitschrift von dieser Klage berichtet wird. Darin wurden die Aussagen über die KZ-Opfer wiederholt. "Triumphierend", wie Anwalt Lukas Gahleitner meinte: "Das ist eine ganz üble Geschichtsrevision." Der Anwalt der Aula konterte: Ein Bericht über ein Verfahren, ohne dessen Inhalt zu wiederholen, sei kaum seriös.

Auch der Richter sah vom Medienrecht her keine Handhabe. "Den Erstartikel habe ich nicht zu beurteilen, auch wenn der unstrittig unerträglich ist. Aber der zweite Artikel stellt nicht die Behauptung auf. Er berichtet nur, was geschehen ist." Somit liege weder Beleidigung noch üble Nachrede vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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