Kurze Verjährungsfrist schützt Hetzer

Kurze Verjährungsfrist schützt Hetzer
Kein Strafprozess um rassistische Fotomontage auf FPÖ-Facebook-Seite. Grüne fordern Reform.

Die Einstellung eines Strafverfahrens wegen eines rassistischen Postings auf der Facebook-Seite eines FPÖ-Politikers könnte beim Gesetzgeber Handlungsbedarf auslösen: Ist die Verjährungsfrist für die Verbreitung solcher Hassbotschaften zu kurz?

Am 20. September 2014 wurde von einem Unbekannten auf der Facebook-Seite des damaligen FPÖ-Klubobmanns in Vorarlberg, Dieter Egger, die Fotomontage eines dunkelhäutigen Kindes in einer Kloschüssel mit folgendem Text (samt orthografischen Fehlern) unterlegt: "Moin, Moin, nun erstmal ... nen Neger durch die brille Boxen." Laut Egger, bekannt durch seinen "Exil-Juden"-Sager und heute FPÖ-Bürgermeister von Hohenems, werden solche Postings sofort gelöscht.

Kurze Verjährungsfrist schützt Hetzer
Als das betreffende nach einem Jahr aber immer noch abrufbar war, erstattete der Sozialwissenschaftler Kurt Greussing am 12. Oktober 2015 Anzeige wegen Verhetzung gegen Egger und den unbekannten Poster. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im November mit der Begründung ein, es liege kein Anfangsverdacht in Richtung Vorsatz vor.

Sonderregelung

Die Grünen Abgeordneten Harald Walser und Albert Steinhauser verlangten Aufklärung. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage begründet Justizminister Wolfgang Brandstetter die Einstellung nun mit Verjährung. Das Hass-Posting wird als sogenanntes Medieninhaltsdelikt gewertet, für das als Sonderregelung die Verjährung nach einem Jahr gilt. Dem Strafgesetz nach beträgt die Verjährungsfrist für Verhetzung fünf Jahre.

Kurze Verjährungsfrist schützt Hetzer
APA4672306 - 20072011 - WIEN - ÖSTERREICH: Nationalratsabgeordneter Albert Steinhauser (GRÜNE) am Donnerstag, 16. Juni 2011, im Rahmen eines Fototermins mit der Austria Presse Agentur (APA) im Parlament in Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Die Grünen nehmen den Fall zum Anlass, eine Gesetzesinitiative einzubringen: Die kurze Verjährungsfrist, mit der man den Behörden Verfolgungsmöglichkeiten entzieht, solle beseitigt werden. Steinhauser skizziert ein Beispiel: "Wenn jemand auf dem Dorfplatz vor 35 Leuten hetzt, dann gibt es eine längere Verjährungsfrist für die Verfolgung, als wenn er über Facebook 3000 User erreicht. Dabei bleiben diese Dinge ja sehr lange existent."

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer stößt ins gleiche Horn: "Es gibt ein Ungleichgewicht. Die Privilegien der kürzeren Verjährungsfrist sind hier nicht nachvollziehbar." Birklbauer meint, wenn Hasspostings im Netz dauernd zugänglich bleiben, müsste man eventuell auch den Verjährungszeitraum neu bemessen.

Mehr Verurteilungen

Im Justizministerium verweist man darauf, dass Medieninhalte (wozu auch Facebook-Einträge gezählt werden) rasch publik würden, die Verjährungsfrist von einem Jahr daher angemessen sei. Wolfgang Brandstetter streicht in der Anfragebeantwortung das engagierte Vorgehen der Anklagebehörden gegen Verhetzung heraus, was sich unter anderem im Anstieg der Verurteilungen zeige: Während es 2012 nur 13 gab, wurden 2015 bereits 48 Schuldsprüche gezählt.

Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser nennt Facebook & Co den "Hauptkriegsschauplatz" der Verhetzung. Rassisten und andere Aufrührer verbreiten über diese Medien mistkübelweise Unrat und dürfen sich dann dank Gesetzgeber hinter dem Medienrecht verstecken, als wären sie seriöse Journalisten. Die dort geltende kürzere Verjährungsfrist von einem Jahr passt nicht (mehr) zur zigfachen Verbreitung von hassgetränkten Äußerungen übers Internet. Und auch nicht dazu, dass quasi ohne Ablaufdatum existent bleibt, was einmal ausgesandt wurde.

"Wir wollen nicht jede Blödheit zu einem Strafverfahren machen", argumentiert Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), wenn er zu eingestellten Verfahren gefragt wird. Eh nicht. Aber die Verfolgung von Hetzern, die sogenannte "soziale Netzwerke" zum Schüren des Fremdenhasses missbrauchen, darf nicht an kurzen Verjährungsfristen scheitern.

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