Kriminalität: Anzeigen nach Waffengesetz steigen

Anzahl der Schusswaffen
Sattes Plus von 125 Prozent innerhalb eines Jahres. Delikte mit Schusswaffen legten um 18 Prozent zu.

Terroranschläge wie jene in Nizza, Brüssel oder London verunsichern, machen Angst. Wollen die Österreicher das sinkende subjektive Sicherheitsgefühl mit Waffenbesitz kompensieren? Denn seit der Flüchtlingskrise und der zunehmenden Terrorangst in Europa stieg auch die Nachfrage nach Waffen deutlich: Insgesamt sind im Vorjahr 57.000 Schusswaffen in Österreich gekauft worden – das sind um 10.480 Faustfeuerwaffen mehr als noch im Jahr 2015. Die Zahl der registrierten Schusswaffen stieg um mehr als sechs Prozent.

Mit der steigenden Anzahl an Waffenbesitzern stieg auch die Zahl der Straftaten mit Schusswaffen. Das zeigt eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP): Wurden 2015 insgesamt 929 Delikte mit einer Waffe verübt, kletterte die Zahl im Jahr 2016 auf 1097. Das entspricht einem Plus von 18 Prozent.

Deutliches Plus

Mit illegalen Schusswaffen wurden übrigens doppelt so viele Straftaten (nämlich 765) begangen wie mit legalen (332). In beiden Kategorien gab es aber einen deutlichen Anstieg: 2015 wurden 288 Straftaten mit legalen Schusswaffen vermerkt, das entspricht einem Zuwachs von 15,3 Prozent. Bei den Delikten mit den illegalen Schusswaffen stieg die Zahl von 641 auf 765(Plus von 19,3 Prozent). Bei den Anzeigen nach dem Waffengesetz – darunter finden sich auch strafbare Handlungen mit Munition und Kriegsmaterial – gab es im Jahresvergleich zwischen 2015 und 2016 ein Plus von satten 125 Prozent (von 32 auf 72).

Andreas Holzer, Leiter des Büros für Organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt, meint dazu: "Die Aktivitäten auf illegalen Waffenplattformen nahmen merklich zu. Es gab insgesamt eine größere Nachfrage nach Waffen und mehr Waffenhandel. Was auch dazukommt, ist, dass bei fast jeder operativen Maßnahme, wie einer Hausdurchsuchung, eine Schusswaffe gefunden wird." Ebenso könne der Anstieg mit dem veränderten subjektiven Sicherheitsgefühl der Österreicher zusammenhängen.

Kriminalität: Anzeigen nach Waffengesetz steigen
Die Statistik des Bundesministeriums für Inneres zeigt zudem, dass die meisten Delikte auf die Kappe von österreichischen Staatsbürgern gehen. "Das ist darauf zurückzuführen, dass der Großteil dieser Täter eingebürgert wurde und wahrscheinlich ursprünglich aus dem Balkanraum kommt", erklärt Holzer.

Die Zahl der Anzeigen nach dem Waffengesetz verdreifachte sich bei den österreichischen Tatverdächtigen jedenfalls beinahe. Wurden im Jahr 2016 noch 20 illegale Waffen beschlagnahmt, stieg die Zahl vergangenes Jahr auf 57. Auch Tierquälerei mit Schusswaffen nahm in den vergangenen Jahren stetig zu. Wurden 2014 von der Polizei 21 Fälle gezählt, waren es im Jahr darauf 37 Delikte und 2016 57 Straftaten.

Mit einer Novelle des Waffengesetzes wurde Anfang des Jahres Polizeibeamten wieder der freie Zugang zu einem Waffenpass ermöglicht. Beamte sollen sich in Zeiten des weltweiten Terrors auch in ihrer Freizeit verteidigen können und für den Ernstfall gerüstet sein. "Obwohl wir ebenfalls den Dienst mit der Waffe versehen und eine gefährdete Berufsgruppe sind, hat man auf die Justizbeamten bei der Novelle leider vergessen", sagt der Vorsitzende der Justizwachegewerkschaft (FCG), Albin Simma.

Nach intensiven Gesprächen mit dem Innenministerium konnte nun ein Kompromiss in der Angelegenheit erzielt werden. Die 3323 Justizwachebeamten wurden vor wenigen Tagen schriftlich von ihren Personalvertretern darüber informiert. Das Innenministerium hat am 13. Juni einen Erlass verabschiedet, mit dem den Wachebeamten der Zugang zum Waffenpass deutlich erleichtert wird. Das Ministerium beruft sich in dem Erlass auf ein Verwaltungsgerichtshof-Urteil (VwGH) aus dem Jahr 2016. "Wenn ein Justizbeamter den Bedarf nach einem Waffenpass glaubhaft machen kann, dann hat die Behörde einen auszustellen", erklärt Josef Schmoll von der Generaldirektion für den Strafvollzug. Und Bedarf gäbe es genug. "Die Bedrohungen unserer Wachebeamten von Insassen nehmen drastisch zu. Durch die vielen ethnischen Gruppen in Haft hat sich das Problem leider potenziert. Damit auch alle diese Vorfälle dokumentiert werden, ist das Personal seit Kurzem angehalten Aktenvermerke anzulegen", sagt Simma.

Was den verlässlichen Umgang mit der Waffe betrifft, gibt es laut Schmoll kaum Unterschiede zwischen Polizei- und Justizbeamten. Es gibt für die Justizwache in Abständen verpflichtende Schießtrainings. Dabei muss auch eine Mindestleistung erbracht werden. Die Justiz-Vertreter hoffen, dass sich die ausstellenden Behörden nun an den Erlass halten.

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