Krank werden darf bei Abstimmung niemand

Auf Christian Bengers Handschlag bauen Peter Kaiser und Marion Mitsche
Für Beschluss der neuen Verfassung im Landtag benötigt die Regierung Geschlossenheit.

"Es ist wie bei einem Fußballspiel. Erst wenn der Schiri abpfeift, weißt du, wie es ausgeht." Diese Worte stammen von Andreas Scherwitzl ( SPÖ), dem Vorsitzenden des Kärntner Verfassungsausschusses. Mit seinem Vergleich spielt er auf die am Donnerstag im Landtag zur Abstimmung stehende Verfassungsreform an. Diese gilt als Herzstück der Rot-Schwarz-Grünen Reformpartnerschaft, war 2013 ein zentrales Wahlversprechen.

Spannung ist garantiert, denn wenn nur ein einziger Mandatar aus dem Regierungskreis "krank" ist oder einen Meinungsschwenk vollzieht, platzt das Meisterstück, an dem die Dreierkoalition dreieinhalb Jahre lang gefeilt hat. Um die Verfassungsreform durchzuwinken, ist die Anwesenheit von mehr als 50 Prozent der Mandatare sowie dann eine Zwei-Drittelmehrheit vonnöten. Diese wahrscheinlich erforderlichen 24 von insgesamt 36 Abgeordneten stellen exakt SPÖ, ÖVP und Grüne.

Zwei Rückzieher

Die ÖVP, die im Zuge der Diskussion um die Erwähnung der Kärntner Slowenen in der Verfassung zwei Mal den Rückwärtsgang eingelegt hat, deponierte wohl ihr "Ja" zum Paket. "Aber wir haben uns mit dem Worst Case beschäftigt, dass jemand durch Abwesenheit glänzen könnte. Dessen Polit-Karriere wäre zwar beendet, aber wir müssten andere Mehrheiten suchen. Wenn jemand quertreibt, wäre die Konstellation denkbar, dass wir die Hürde nehmen, indem die drei Abgeordneten des Team Kärnten aus dem Landtag ausziehen", mutmaßt Scherwitzl. "Kommt nicht in Frage", macht Hartmut Prasch vom Team Kärnten deutlich. Da schon eher, dass die Mandatare die Verfassungsänderung absegnen. Prasch lässt die Katze im Sack: "Wir diskutieren die Causa, sagen nicht dezidiert ’Nein’." FPÖ und BZÖ hingegen schon.

Die Eckpfeiler

Wird die Verfassung beschlossen, wirbelt sie das Polit-System gehörig durcheinander, weil es keine pragmatisierten Regierungssitze mehr gibt. Die Eckpfeiler:

Proporz Die proporzmäßige Zusammensetzung der Landesregierung gehört nach der Landtagswahl im März 2018 der Vergangenheit an. Die Konstellation, dass wie aktuell zwei Parteien (FPÖ und Team Kärnten) in der Regierung sitzen, aber Oppositionspolitik betreiben, ist damit ad acta gelegt. Aber SPÖ, ÖVP und Grüne riskieren ebenfalls, aus der Regierung zu fliegen.

Minderheiten Die Verankerung der slowenischen Volksgruppe ist für Grün-Abgeordnete Zalka Kuchling ein "historischer Moment". Weiters erhält die Opposition mehr Themen- und Rederecht im Landtag; eine Volksbefragung kann mit nur zwölf Unterschriften der Abgeordneten beschlossen werden; für einen Neuwahlantrag reicht nun eine einfache Mehrheit, dies gilt auch für die Abwahl eines Regierungsmitglieds.

Rechnungshof Dieser kann künftig auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern prüfen.

Alleinstellungsmerkmale Eine Regelung, wonach die Regierung eine flexible Mitgliederzahl haben kann, ist österreichweit einzigartig. In Kärnten sind fünf bis sieben möglich. Beschränkt wurde die Mitarbeiterzahl in den Regierungsbüros auf 70. Derzeit sind es 76, in Hochzeiten waren es 120. Alleinstellungsmerkmale sind weiters die namentliche Nennung der Kandidaten bei der Landtagswahl auf dem Stimmzettel und die Möglichkeit des Karenzzeitanspruches (bei Entfall der Bezüge) für Landtagsabgeordnete. Außerdem haben Kärntner EU-Mandatare und Bundesräte künftig im Landtag Rederecht.

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