Keine Motorbootlizenz für Neo-Kapitäne frei

4700 Bürger haben sich für eine Zulassung am Wörthersee beworben
Neue Neuregelung derzeit am Prüfstand: Nach zehn Jahren soll die Warteliste wieder gelöscht werden.

"Bootslizenzen für jedermann zum Dumpingpreis", lautete das Motto im Herbst 2016 in Kärnten. Nur 100 Euro müssen künftige Kapitäne laut neuer Schifffahrtsverordnung für Bewilligungen bezahlen, die früher unter der Hand für Hunderttausende Euro gehandelt wurden. Soviel zur Theorie. Die Praxis zeigt vor Saisonbeginn: nicht eine einzige Motorboot-Lizenz wurde frei.

Rund 6500 Bürger registrierten sich am 3. Oktober 2016 im Online-Vormerksystem der Landesregierung, um eine von 1076 Zulassungen für drei Seen zu ergattern. Die Meldegebühr von 100 Euro, die schlagend wird, wenn eine Lizenz zurück- und neu vergeben wird, ermögliche es weniger Betuchten, eine der begehrten "Nummern" zu erwerben – so argumentierte die Politik; und man wolle den privaten Handel in die Schranken weisen, hatte Umweltreferent Rolf Holub (Grüne) die Neuregelung begründet. Der Haken: alte Lizenzen müssten zuvor von den Besitzern ans Land retourniert werden.

Sechs aus 1076

Doch die Hautevolee vom See bleibt unter sich, denn nur sechs Lizenzen wurden heuer frei: drei private am Wörthersee, drei gewerbliche am Millstätter See – jeweils für Elektro-Boote, wohlgemerkt, die Motorboote bleiben in ihren alten Häfen.

Tausende Lizenzwerber, die nicht an vorderster Front gereiht sind, werden somit ihren Traum wohl nie leben können. "Freiwillig gibt man die Lizenz nicht her – schon gar nicht für ein Motorboot am Wörthersee (hier gibt es 4700 Interessierte und nur 388 Konzessionen, Anm.)", sagt Wolfgang Schmalzl, Präsident der Motoryachtclubs. Es könne höchstens passieren, dass jemand den Termin für die im Fünf-Jahres-Rhythmus erforderliche Boots-Überprüfung versäume, meint der ehemalige Segel-Olympiateilnehmer. Lasse man die Frist verstreichen, gehe die Zulassung flöten.

Demnach gibt es für Lizenz-Besitzer Schlupflöcher zur Weitergabe: "Die Bewilligung kann vererbt, in eine Stiftung eingebracht oder im Scheidungsfall dem Partner zugesprochen werden. Auch ist es möglich, einen weiteren Verfügungsberechtigten einzutragen. Damit haben Neuinteressierte kaum Chancen auf eine Motorboot-Bewilligung", erklärt Schmalzl.

Laut Holub wird jetzt angedacht, eine Neureihung der Wartelisten nach etwa zehn Jahren durchzuführen. "Damit wäre gewährleistet, dass die Wartelisten nicht für immer in Stein gemeißelt sind. Diese Möglichkeit wird derzeit auf Vor- und Nachteile evaluiert", betont er.

Nicht einsehbar

Die aktuelle Liste ist öffentlich nicht einsehbar, nur der jeweilige Antragsteller kennt sein Ranking. "Hier geht es um Datenschutz. Außerdem könnte sonst ein Handel zwischen Spätgereihten und besser Platzierten entstehen", begründet Landesjurist Albert Kreiner das Prozedere.

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