Keine Hilfe für Opfer der Baumafia

Es geht um 473.000 Euro an ausständigem Lohn
44 Arbeiter warten seit fünf Jahren auf Lohn, wahrscheinlich fielen sie auf Sozialbetrug herein.

44 Bauarbeiter aus Ungarn warten seit fast fünf Jahren auf ihren Lohn – 473.000 Euro brutto. Sie waren an der Errichtung des G3 Shopping Resorts Gerasdorf beteiligt, haben dort für einen Subunternehmer des General-Auftragsgebers von 30. Juli bis 31. Oktober 2012 täglich bis zu zehn Stunden gearbeitet, aber die Wiener Gebietskrankenkasse findet keinen Nachweis für die "Verrichtung von Tätigkeiten".

"Aber das Gebäude steht ja", sagt der Anwalt der 44 Arbeiter, Ingo Riß. Er kämpft für einen Musterfall, für den Bauarbeiter Ferenc A. aus Ungarn, vor Gericht.

Ferenc A. wurde 2012 vom damaligen Gesellschafter der Cristim Bau KG, einem gewissen Bela J., als Hilfsarbeiter eingestellt. Der Mindestlohn betrug 9,61 Euro brutto pro Stunde. Ferenc A. arbeitete drei Monate, machte Überstunden, bekam aber nur 860 Euro netto ausgezahlt. Mit dem Rest wurde er auf später vertröstet. Ende Oktober klagte A. (mit Unterstützung der Arbeiterkammer Wien) knapp 10.000 Euro brutto ein. Am 13. Februar 2013 ging bei der Cristim Bau KG der rechtskräftige Zahlungsbefehl ein, zwei Wochen danach wurde über die Firma der Konkurs eröffnet. Für solche Ausfälle gibt es den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Ferenc A. meldete dort seine Ansprüche an.

Kein Betrieb

Im Juni 2014, also fast eineinhalb Jahre später, lehnte der IEF den Antrag ab. An der letzten Geschäftsadresse der Cristim Bau KG habe kein Anhaltspunkt für einen Bürobetrieb vorgefunden werden können. Es liege auch kein Hinweis auf das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen vor. Es handle sich hier "um eine weitere der typischen Scheinformen im Baugewerbe", die darauf ausgerichtet seien, weder Steuern abzuführen, noch Löhne auszuzahlen. Personen würden lediglich zum Schein angemeldet.

Aber ist der IEF denn nicht genau dafür da, Personen zu schützen, auf deren Rücken solche Scheinfirmen ihre Machenschaften betreiben?

Anwalt Riß nennt die Begründung des IEF aktenwidrig. Es gibt nämlich einen abgestempelten Dienstvertrag zwischen der Cristim Bau KG und Ferenc A. Die Cristim Bau KG war im Firmenbuch eingetragen. Es existiert ein vom Generalunternehmen ausgestellter Baustellenausweis mit Passfoto von Ferenc A. Er legte detaillierte Arbeitszeitlisten vor. Es gibt eine von der Baufirma abgestempelte und mit Eingangsstempel der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) versehene Anmeldung zur Sozialversicherung. Und eine weitere Subauftraggeberin für den Trockenbau bestätigt, dass sie mit der Cristim Bau KG in Geschäftsbeziehung gestanden sei.

Keine Versicherung

Ferenc A. reichte gegen den Bescheid der IEF beim Arbeits- und Sozialgericht Klage ein. Am 10. November 2014 wurde das Verfahren dort unterbrochen und bei der WGKK angeregt, ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht für Ferenc A. einzuleiten. Zwei Jahre (und eine Säumnisbeschwerde) später beschied die WGKK ohne weitere Ermittlungen, dass kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden habe.

Dabei hatte die WGKK 2012 nicht nur die Sozialversicherungsanmeldung von Ferenc A. (und seinen Kollegen) unbeanstandet angenommen, sie meldete auch ihre eigenen Forderungen (ausstehende Sozialversicherungsbeiträge) im Insolvenzverfahren der Cristim Bau KG an.

Keine Hilfe für Opfer der Baumafia

Im Oktober vorigen Jahres legte Anwalt Riß beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein, seither tut sich wieder nichts. "Man bürdet den Arbeitern auf, den wirtschaftlichen Hintergrund des Unternehmens, das sie beschäftigt, zu erforschen", sagt Riß: "Anstatt die Haftung des Generalunternehmers so zu gestalten, dass dieser sich darum kümmern muss, ob seine Subunternehmen ordentlich angemeldet sind."

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