Keine Abfindung nach Verwechslung

Keine Abfindung nach Verwechslung
Heikle Suche nach Abstammung/In Mistelbach gab es 2005 nach einer Nacht ein Happy End.

Wer ist für das Vertauschen zweier Mädchen nach der Geburt verantwortlich? Steht ihnen für die schockierende Erkenntnis, nicht bei den leiblichen Eltern aufgewachsen zu sein, Schadenersatz zu? Und ist es ratsam, die wirklichen Eltern ausfindig zu machen?

Die durch eine Blutspende ans Licht gekommene Verwechslung zweier Babys im LKH Graz vor 25 Jahren löst eine Lawine brisanter Fragen aus.

Ein ähnlicher Fall ist 2005 im Landesklinikum Mistelbach passiert – allerdings mit gutem Ende. Michaela Baris hatte mit ihrem vermeintlichen Baby bereits eine Nacht zu Hause verbracht, als ihre ältere Tochter eine Entdeckung machte: "Du, Mama. Auf dem Armband von der Sonja steht Viktoria drauf."

"Wir waren alle bestürzt und sind sofort ins Spital gefahren", erzählt Baris heute. Dort hat sich alles aufgelöst. Sonja hatte die Nacht bei Viktorias Mutter Andrea Franner, die noch im Spital lag, statt zu Hause verbracht. Wie die Verwechslung passiert ist, weiß man bis heute nicht. "Wir haben darüber gelacht. Die Sache ist für uns erledigt", schildert Franner. "Ich hätte nie daran gedacht, jemanden zu klagen. Ich war einfach froh, dass ich mein Kind wieder hatte."

2015 hat ein französisches Gericht zwei Familien fast zwei Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen, weil ihre Kinder 1994 in einer Klinik in Cannes vertauscht worden waren. Davon kann in Österreich keine Rede sein. Abgesehen davon, dass es keinen derartigen gerichtlich aufgearbeiteten Fall gibt, würde es nach juristischer Einschätzung auch an einem bewertbaren Schaden mangeln.

Kein Schaden

Der KURIER erkundigte sich beim Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes, Karl-Heinz Danzl, der seit 1998 rund 3500 Entscheidungen zu Schadenersatz und Schmerzensgeld gesammelt hat: "Wenn das Kind in einem guten familiären Umfeld aufgewachsen ist, worin soll der Schaden liegen?" Er vergleicht das damit, dass ein adoptiertes Kind irgendwann erfährt, dass die Eltern nicht die leiblichen sind.

Nur wenn der durch diese Nachricht ausgelöste Schock Krankheitswert hat, könnte Schmerzensgeld (in weitaus niedrigerem Rahmen) zustehen, allerdings müsste den Schock jemand schuldhaft ausgelöst haben.

Erbrechtlich hat die 25-jährige Grazerin, die durch eine Blutspende von der Verwechslung erfuhr, sehr wohl einen Anspruch. Sind die wirklichen Eltern finanziell besser gestellt, profitiert sie davon. So fern sie diese wirklich ausfindig macht, wovor Psychologin Marion Waldenmair warnt: "Es sollte vorher sehr gut reflektiert werden, ob man die leiblichen Eltern wirklich kennenlernen möchte. Die Situation kann sehr belastend sein." Dennoch würden viele Menschen die Genetik wichtiger empfinden als die Sozialisation – wobei das Gegenteil der Fall ist, erklärt Waldenmair: "Eine jahrelang gewachsene Beziehung übersteigt die Genetik." Meist überwiegt aber die Neugier: "Natürlich möchte man über seine Abstammung Bescheid wissen."

Verunsichert

Wie fühlt sich ein Mensch, der nach 25 Jahren erfährt, dass seine Eltern nicht seine leiblichen Eltern sind? "Die gesamte Familie ist extrem verunsichert. Man beginnt die komplette Lebensgeschichte neu zu überdenken und rollt viele Situationen noch einmal auf", so die Psychologin. Konflikte innerhalb der Familie könnten dramatischer gesehen werden. Die andere Möglichkeit sei verstärkte Loyalität.

Nach so langer Zeit eine richtige elterliche Beziehung zu den leiblichen Eltern aufzubauen, sei schwer möglich. "Wir kennen das von Adoptionen. Anfangs herrscht eine große Begeisterung", sagt Waldenmair, "die verfliegt dann aber schnell, wenn die Personen erkennen, dass eine Fremdheit herrscht." Vertrautheit könnte sich aber durchaus entwickeln.

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