Kein Waffenpass für 40 Beamte

Der Waffenpass berechtigt dazu, die Waffe überall mitzuführen
Landespolizeidirektion Wien weist alle Anträge ab, Polizisten hoffen nun auf die Gesetzesnovelle.

Während heute, Mittwoch, SPÖ und ÖVP im Innenausschuss des Nationalrats darüber diskutieren, ob Polizeibeamte in Zeiten des Terrors Waffenpässe bekommen, gibt es in der Causa die nächste brisante Entscheidung. Gleich 40 Polizisten erhalten in den kommenden Tagen negative Bescheide der Landespolizeidirektion (LPD) Wien. Ihr Anwalt wurde bereits telefonisch informiert, dass die Behörde den Beamten nach derzeitiger Gesetzeslage keinen Waffenpass bewilligen kann.

Der Wiener Anwalt und Waffenrechts-Experte Raoul Wagner vertritt mittlerweile fast 70 Polizeibeamte aus ganz Österreich, die zu ihrem privaten Schutz Waffenpässe beantragt haben. Diese würden sie auch außerhalb der Dienstzeit berechtigen, eine Faustfeuerwaffe zu tragen. 40 dieser Anträge brachte Wagner im vergangenen Juni bei der LPD Wien ein. Kurz vor dem Ende der Sechsmonatsfrist, innerhalb der die Behörde entscheiden muss, gibt es nun Absagen. "Da die Änderung des Waffengesetzes noch nicht in Kraft ist, muss nach der alten Judikatur entschieden werden. Und diese ist in der Angelegenheit äußert restriktiv", erklärt der Sprecher der Wiener Polizei, Johann Golob. Wer keine unmittelbare Gefährdung nachweisen kann, bekommt demnach auch keinen Waffenpass.

Wagner sieht das bekanntlich anders. Bei einigen seiner Mandanten muss von speziellen Gefahrenlagen ausgegangen werden. Er vertritt beispielsweise einen Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der auch in IS–Kreisen ermittelt und Verdächtige aus dem Verkehr zog. "Die Judikatur, auf die sich die Behörde bezieht, ist fünf Jahre alt. Damals hat der Islamische Staat noch nicht zur Tötung von Polizisten in Europa aufgerufen. Die Gefährdungslage heute ist daher eine ganz andere", sagt Wagner.

Politstreit

Da sich die Regierungsparteien über die Inhalte des neuen Waffengesetzes immer noch nicht einig sind, ist fast auszuschließen, dass die Novelle wie geplant kommenden Jänner in Kraft tritt.

Ein weiterer Knackpunkt, der im Innenausschuss diskutiert wird, ist die Regelung für Jäger. Die ÖVP will, dass Personen die im Besitz von Jagd- und Waffenbesitzkarten sind, auch ohne Waffenpass eine Faustfeuerwaffe bei der Jagd mitführen dürfen. Ein entsprechender Abänderungsantrag ist vorbereitet. Bis zuletzt lehnte die SPÖ diese Forderung jedoch ab.

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