Kartnig: "Ich geh’ ja in kein Puff"

Hans Kartnig in seinen besten Tagen als Partylöwe.
Promi-Steirer beantragte Ausgang vom Hausarrest und ging mit Fußfessel zu Opernpremiere.

Im gestreiften Sakko und dunkler Hose steht Hannes Kartnig vor dem Hintereingang der Justizanstalt Graz-Jakomini und wartet. Der Ex-Präsident des SK Sturm wurde gestern zum Rapport bestellt: Er genoss Samstagabend die Premiere von "Tosca" in der Grazer Oper trotz Fußfessel.

Die trägt der 63-Jährige seit einem Monat: Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zu 15 Monaten unbedingter Haft wurde dem Steirer der elektronisch überwachte Hausarrest zugestanden. Somit darf er sich in seiner Villa aufhalten und zur Arbeit gehen. Aber Oper? "Ich hab’ zwölf Stunden frei gehabt. Da kann ich machen, was ich will", sagt Kartnig nach dem Termin im Gefängnis in Mikrofone. Zuvor echauffiert er sich via Kleiner Zeitung: "Was ist dabei, wenn ich ins Theater gehe? Ich geh’ ja in kein Puff."

Die Justizvollzugsdirektion sah das anders: Kartnig erhielt einen Verweis. Denn er hat um "Ausgang zur Aufrechterhaltung familiärer Kontakte" angesucht und auch bewilligt bekommen. "Er hat es aber unterlassen, der Justizanstalt zu sagen, dass er in die Oper geht", brummt General Peter Prechtl. "Sonst hätte man ihm nahegelegt, das zu unterlassen." Somit kam Kartnig mit einer "förmlichen Ermahnung" davon, da es der erste Verstoß war. Doch diese Gelbe Karte der Justiz ist deutlich. "Bei einer Wiederholung würde es zu einem Ausschluss aus dem Hausarrest kommen", betont Prechtl.

Events verboten

Schon als man Kartnig Mitte September die Fußfessel anlegte, sei er belehrt worden, dass er "sich von Plätzen mit großer Aufmerksamkeit fernhalten soll", versichert Prechtl. Als "Event-Verbot" ging das durch die Medien. "Er war in der Oper, das ist keine unanständige Veranstaltung. Aber das führt zu einer Diskussion über die Fußfessel, mit der ich nicht zufrieden bin", sagt Prechtl.

Häftlingen ist gesetzlich vierteljährlich die Teilnahme an einer "kulturellen oder unterhaltenden Veranstaltung" zu gestatten. Das kann ein Diavortrag über Tibet oder auch eine musikalische Aufführung sein. Allerdings im Gefängnis! Ausgänge in die Oper sind Gefangenen selbstverständlich verwehrt.

Laut Oberleutnant Kurt Schmiedbauer von der Justizanstalt Graz-Jakomini war der Opernbesuch Kartnigs dritter Ausgang – schon in den ersten vier Wochen. Pro Vierteljahr sind acht solcher Unterbrechungen vom Hausarrest für familiäre Kontaktpflege oder aus wirtschaftlichen Gründen möglich, jeweils für zwölf Stunden.

Kartnig gab sich Medien gegenüber dann doch geläutert. "Ich wurde belehrt und daran werde ich mich halten. Gesetzlich war es in Ordnung, aber nicht für die Optik." Es gäbe halt immer irgendwo Neider ...

Stundenplan

Hinter den Kulissen wird darüber gesprochen, dass Kartnig sehr genau gewusst habe, wie er das System austricksen kann. Der Verein Neustart erstellt Woche für Woche einen Stundenplan, wann Kartnig zur Arbeit geht, wann er heimkommt, welche sonstigen Wege er nach Übereinkunft zurücklegen darf, für Vergnügungen ist da kein Raum. Doch Kartnig dürfte einen guten Draht zum Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini haben, der Ausgänge von diesem strengen Programm gestatten kann und es auch reichlich tut.

Seit Einführung der Fußfessel wurde sie 2233 Verurteilten genehmigt. 180 davon mussten den Hausarrest vorzeitig verlassen und im Gefängnis einrücken, 25 davon wegen neuer Straftaten. Der Rest wurde alkoholisiert erwischt, hatte (meist unverschuldet) Wohnung oder Job verloren. Wer bewusst die Auflagen missachtet, muss förmlich verwarnt werden. Erst im Wiederholungsfall ist die Fußfessel weg.

Diesen Termin muss sich Hannes Kartnig nicht eigens als „Ausgang“ genehmigen lassen: Ab 12. November steht er erneut in Graz vor Gericht. Es geht um den Vorwurf, die Bundesliga sowie das Land Steiermark mit falschen Ticketabrechnungen betrogen zu haben. Dabei geht es um rund 1,3 Millionen Euro; 70.000 Euro davon betreffen die Bundesliga. Im ersten Prozess 2012 wurde Kartnig auch des Betruges schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt.

Allerdings hob der Oberste Gerichtshof im April die Strafhöhe nicht nur auf, sondern schickte das gesamte Betrugsverfahren zurück an das Grazer Gericht: Denn der Freispruch des Erstgerichts in Bezug auf die Betrugsvorwürfe rund um die Bundesliga wurde von den Höchstrichtern für nichtig erklärt. Deshalb muss erneut verhandelt werden. Das betrifft neben Kartnig auch einige weitere Mitglieder des früheren Vereinsvorstandes.

14 Prozesstage sind angesetzt. Da Richter Martin Wolf aber nur drei Tage pro Woche in diesem Fall verhandeln wird, dürfte das Urteil nicht vor Mitte Dezember fallen. Im Gegensatz zu den Steuervergehen hat Kartnig den Betrugsvorwurf stets bestritten. Mit diesem neuen Prozess zieht sich die rechtliche Aufarbeitung der „Causa Kartnig“ damit bereits über mehr als acht Jahre.

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