Kalt genug für Schal? Website gibt Orientierung

Mann mit Schal
Das Verhüllungsverbot erlaubt das Tragen von Schals vor dem Gesicht – bei Kälte. Doch was ist kalt?

Noch nicht einmal zwei Monate ist das Anti-Gesichtsverhüllungsverbot (AGesVG) in Kraft und hat bereits wiederholt für Kritik und Häme gesorgt.

Zur Erinnerung: Bereits wenige Tage nach der Einführung machten (Selbst-)Anzeigen von Werbemaskottchen von sich reden. Rund um Halloween häuften sich die Fragen nach der adäquaten Verkleidung. Und bereits am 11. Oktober war eine Wienerin gestraft worden, weil sie beim Aufs-Handy-schauen das Gesicht zu weit im Schal versteckte. Sie will mit dem Fall nun bis zum Verfassungsgericht gehen und das Gesetz aushebeln.

Nun gibt es eine neue Homepage, die das Gesetz mit einem Augenzwinkern kommentiert. Laut AGesVG ist das Tragen von Schals vor dem Gesicht "bei Kälte" gestattet. Doch was ist kalt? Dieser Frage geht der 32-jährige Wiener Jakob Schindler-Scholz auf der Seite schal-legal.at nach.

Rot oder Grün?

Auf der Homepage sind ZAMG-Wetterstationen aufgelistet.

Kalt genug für Schal? Website gibt Orientierung
Screenshot schal-legal.at
Ist das Kästchen daneben rot, ist es in dieser Region noch nicht kalt genug für einen Schal. Ist das Kästchen grün, ist das Verhüllen erlaubt. Schindler-Scholz arbeitet mit ZAMG-Echtzeitdaten, dem Wind-Chill-Faktor und der Annahme, dass ein "schwacher Kältestress" (der bei unter null Grad gefühlter Temperatur eintritt) ausreicht, um die Verhüllung zu legitimieren.

"Die Seite ist ein reines Privatprojekt und besitzt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit", betont Schindler-Scholz gegenüber dem KURIER. "Ich wollte vor allem einen Vorschlag zur Versachlichung bringen. Ich finde das Gesetz problematisch, weil es sehr schwammig formuliert ist und extrem großen Ermessensspielraum zulässt."

Passend dazu antwortet ein Sprecher des Innenministeriums auf die Frage "Wie kalt ist kalt genug für einen Schal?" mit den Worten: "Das hat der Gesetzgeber nicht weiter konkretisiert."

Von der Pressestelle der Wiener Polizei heißt es: "Bei derzeitigen Witterungen ist das Tragen eines Schals natürlich nicht strafbar. Es ist jedem Polizisten die Unterscheidung einer Tatprovokation vom Tragen eines Schals aus Witterungsgründen zuzumuten."

Im ersten Monat wurden in Wien aufgrund des AGesVG drei Organmandate (in der Höhe von 50€) und zwölf Anzeigen (bis zu 150€) ausgestellt. Festnahmen gab es keine.

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