Kärnten: Verfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen Ex-SPÖ-Bürgermeister vertagt

Symbolfoto.
Der Ex-SPÖ-Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Lesachtal sitzt auf der Anklagebank. Ein ÖVP-Politiker soll sich nicht an Auflagen gehalten haben.

Im Prozess gegen einen ehemaligen SPÖ-Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Lesachtal haben am Mittwochnachmittag Zeugen ausgesagt. Dem Angeklagten wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er soll den Betrieb einer Fernwärmeanlage vor Erlassung eines gültigen Baubescheids zugelassen haben. Der Ex-Politiker hatte sich am Vormittag nicht schuldig bekannt.

Es geht um eine Fernwärmeanlage neben dem alten Zollhaus in Maria Luggau, die der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Gabriel Obernosterer 2012 errichten ließ und in Betrieb nahm, obwohl eine von ihm vorgenommene Planänderung noch nicht genehmigt war. Die formelle Bewilligung erfolgte erst drei Jahre später, nachdem er alle notwendigen Unterlagen nachgereicht hatte. Dem damaligen Bürgermeister Franz Guggenberger wird vorgeworfen, die fehlenden Unterlagen viel zu spät angefordert und damit einen Schwarzbau zugelassen zu haben.

Nicht an alle Auflagen gehalten

Eine Sachbearbeiterin im Denkmalamt erklärte, der Bauwerber habe sich nicht an alle Auflagen gehalten. So habe es bereits 2008 den ersten Bescheid im Zusammenhang mit dem alten Zollamtsgebäude, das als Beispiel für Heimatschutzarchitektur unter Schutz stehe, gegeben. Ein Punkt davon sei beispielsweise noch heute offen.

Stein des Anstoßes im aktuellen Verfahren ist der Kamin des angebauten Heizwerks, der entgegen des ersten Baubescheids um drei Meter versetzt wurde. Die Ableitung der Abgase durch den alten, bestehenden Kamin sei genehmigt gewesen, jedoch nicht der tatsächlich gebaute Rauchfang, erklärte die Sachbearbeiterin. In einem Ortsaugenschein habe man dann halt einen Konsens gefunden und das Bauwerk nachträglich genehmigt, "weil schon alles da war".

Bei anderen Baubehörden werde normalerweise der Genehmigungsbescheid des Denkmalamtes abgewartet und dann erst mit der Bauverhandlung begonnen. Das sei in diesem Fall nicht erfolgt, schilderte sie das Procedere.

Der Baumeister, der das Bauvorhaben realisiert hatte, erklärte, Obernosterer nehme die Empfehlungen des Denkmalamts schon ernst, aber zeitversetzt. Zum Kamin erklärte er, es sei nicht möglich gewesen, den ursprünglichen Rauchfang zu adaptieren, das habe der örtliche Rauchfangkehrer so festgestellt. "Hätte man das nicht vorher klären können?", fragte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Oliver Kriz. Er sei nicht für die Haustechnik zuständig, antwortete der Zeuge. Man habe dann anders gebaut und das Änderungsansuchen eingereicht. Als er am 12. Dezember die Baustopp-Verfügung erhalten habe, sei schon alles fertig gewesen. Da habe es nichts mehr zu stoppen gegeben. Dass es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handle, habe er gewusst.

Schwere Belastung

Auch jener Anrainer, der gegen die Abweichung vom Einreichplan Beschwerde eingereicht hatte, sagte an diesem Tag aus. Die Verrückung des Rauchfangs um drei Meter und die Verkürzung um einen halben Meter sei für ihn und seine Familie eine schwere Belastung, erklärte er. Ein hochbautechnischer Sachverständiger und Bautechniker, der mit diesem Fall befasst war, erzählte, er habe die geänderten Planunterlagen begutachtet und in einem Gutachten festgehalten, dass aus seiner Sicht vom bautechnischen Standpunkt nichts gegen die Modifizierung gesprochen habe. Allerdings habe er die Emissionen und Immissionen der Anlage nicht geprüft, das sei nicht seine Kompetenz gewesen, erklärte der Zeuge.

Die Hauptverhandlung wurde auf 23. August vertagt. Für diesen Tag ist auch Obernosterer als Zeuge geladen.

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