Haft trotz Freispruchs: OGH hob Urteil auf

Haft trotz Freispruchs: OGH hob Urteil auf
Der Betrugsfall um einen von Paraguay ausgelieferten Mordverdächtigen aus Kärnten wird neu aufgerollt.

Der Prozess um einen 44-jährigen gebürtigen Villacher, der im März in Klagenfurt vom Vorwurf des Versicherungsbetrugs freigesprochen worden war, muss neu aufgerollt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hob heute, Donnerstag, das "mangelhafte" Urteil auf. Obwohl freigesprochen, bleibt Sandro H. weiterhin in U-Haft. Er soll überdies, bevor er 2009 aus dem Gefängnis getürmt und sich nach Paraguay abgesetzt hat, für den Tod seiner Freundin, deren Zuhälter er gewesen ist, verantwortlich sein.

Die Chronologie des Falles ist reif für ein Drehbuch: Im Jahr 2006 verschwand in Kärnten eine Frau spurlos - die Polizei stand vor einem Rätsel. Die 23-jährige Michaela G. war nämlich nicht nur die Freundin der Rotlichtgröße, sondern er auch gleichzeitig ihr Zuhälter. Trotz schwerwiegenden Verdachtsmomenten konnten die Ermittler dem Mann nichts nachweisen. Im Juni 2008 wurde der heute 44-Jährige am Klagenfurter Landesgericht zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er war von einem anderen Bordellbetreiber beauftragt worden, einen Konkurrenten durch Schüsse und Schläge mit einem Nagelbrett "fertigzumachen". Die Sache flog aber vorzeitig auf.

Flucht nach Paraguay

2008 flüchtete Sandro H. während eines Freigangs aus der Strafanstalt Karlau (Graz) und setzte sich nach Paraguay ab. Dort wurde er im Juli 2010 festgenommen, nachdem er mit der Ermordung eines ihm bekannten reichen deutschen Ehepaares in Verbindung gebracht wurde. Zwar kam er nach wenigen Wochen frei, wurde aber Anfang 2012 von den paraguayischen Behörden aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Österreich abermals "einkassiert".

Nach langen und zähen Verhandlungen - denn zwischen Österreich und Paraguay gibt es kein Auslieferungsabkommen - lieferte das südamerikanische Land den Kärntner doch aus. Allerdings nur unter Einhaltung von Auflagen: Paraguay hatte nämlich die Bedingung gestellt, den Mann nicht wegen Mordes zu verfolgen. Dort steht auf Mord - anders als in Österreich - keine lebenslange Haft.

Im November 2012 wurde schließlich ein Ermittlungsverfahren gegen den 44-Jährigen, der in Klagenfurt in U-Haft sitzt - wegen Versicherungsbetrugs in Zusammenhang mit einer Brandstiftung wieder aufgenommen. Wäre der Mann verurteilt worden und hätte er die Strafe abgesessen und wäre danach entlassen worden, hätte die Justiz 45 Tage warten müssen, bevor das Ermittlungsverfahren wegen Mordes wieder aufgenommen werden könnte. Dann nämlich wäre das derzeitige Verfolgungshindernis durch das Völkerrecht hinfällig gewesen. In dieser Zeit könnte der Verdächtige jedoch ohne Probleme ausreisen.

Freispruch aufgehoben

Doch der Villacher wurde im März 2013 von einem Schöffensenat vom Vorwurf, er habe einen Handlanger beauftragt, sein Zinshaus anzuzünden, um dann die Versicherung zu kassieren, im Zweifel freigesprochen. Die Aussage eines Brandstifters, der den 44-Jährigen als seinen Auftraggeber genannt und schwer belastet hatte, war dem Gericht nicht glaubwürdig genug erschienen. Staatsanwältin Sandra Agnoli legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. "Von einer neuen Flucht ist geradezu auszugehen", begründete Agnoli die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der U-Haft.

Der Freispruch wurde nun am heutigen Donnerstag vom OGH regelrecht in der Luft zerrissen. Der Richterspruch weise etliche Feststellungsmängel auf und wurde deshalb aufgehoben. Der 44-Jährige bleibt jedoch in Haft. Der OGH verwies dessen Verteidiger auf einen Antrag beim Oberlandesgericht (OLG).

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