Freispruch in Missbrauchs-Prozess um psychisch kranke Frau

Freispruch in Missbrauchs-Prozess um psychisch kranke Frau
Drei Angeklagte im Alter von 60 bis 65 Jahren standen in Klagenfurt vor dem Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Drei Angeklagte im Alter von 60 bis 65 Jahren sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person freigesprochen worden. Dem Mann und den beiden Frauen war vorgeworfen worden, sich ab dem Jahr 2005 mehrmals an einer Frau vergangen zu haben.

Die Angeklagten hatten im Prozess ihre Unschuld beteuert. Wie der Mann sagte, habe die Frau, die er im Jahr 2005 kennengelernt hatte, den Handlungen immer zugestimmt. Die heute 47-Jährige wollte weder im Vorfeld des Prozesses noch bei der Hauptverhandlung aussagen. Für den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer galt es also die Frage zu klären, inwieweit die Frau den sexuellen Handlungen hilflos ausgesetzt war und ob die Angeklagten das erkennen hätte können.

Drei Gutachten

Zu diesem Zweck wurden drei Gutachten eingeholt, eines davon von dem bekannten Psychiater Reinhard Haller. "Für die Beurteilung der Wehrlosigkeit genügt es nicht, wenn jemand nur irgendeine psychische Störung aufweist. Das muss schon eine schwer ausgeprägte psychische Störung sein", sagte Haller, der sein Gutachten via Videokonferenz aus Vorarlberg erläuterte. Die 47-jährige Frau sein in dieser Hinsicht ein "Grenzfall", die Störung sei nicht wirklich schwer ausgeprägt, aber am Rande dazu.

Es sei zwar für Laien erkennbar, dass die Frau eine psychische Behinderung hat, so Haller weiter: "Es ist allerdings so, dass die Behinderung nicht so schwer ist, dass sie durchgehend sichtlich widerstandsunfähig ist." Wie das zum Zeitpunkt der angeklagten Taten gewesen sei, könne man nicht mehr sagen. Darauf bezog sich Wassertheurer auch in seiner Urteilsbegründung, nachdem alle drei Angeklagten im Zweifel freigesprochen wurden. Staatsanwalt Marcus Pacher gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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