Kärnten: Deutscher wegen Wiederbetätigung verurteilt

(Symbolbild)
Der 31-Jährige hatte sein Facebook-Profilbild mit dem SS-Spruch "Meine Ehre heißt Treue" versehen. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 31-jähriger Deutscher ist am Dienstag in Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilt worden. Sieben der acht Laienrichter entschieden für "schuldig", einer plädierte für "nicht schuldig". Der Angeklagte wurde zu einem Jahr bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro und dem Kostenersatz des Verfahrens verurteilt.

Der Mann hatte von Ende September bis Ende Oktober 2015, als er in Klagenfurt lebte, auf der Internetplattform Facebook sein Benutzer-Profilbild mit dem SS-Wahlspruch "Meine Ehre heißt Treue" versehen, und das Bild "Hitler gefällt das" geteilt, sowie diese Seite öffentlich zugänglich gemacht. Für Staatsanwältin Nicola Trinker war damit der Tatbestand der Wiederbetätigung in objektiver und subjektiver Hinsicht zweifelsfrei erfüllt. Es reiche jede Verherrlichung, ein ausdrückliches Gutheißen der NS-Ideologie sei für den Tatbestand nicht notwendig. Die Postings zeigten darüber hinaus eine Affinität zu dem Gedankengut Adolf Hitlers, erklärte die Staatsanwältin.

Für die Verteidigung hingegen war die subjektive Tatseite nicht erfüllt. Ihr Mandant habe glaubhaft erklärt, die Ideologie nicht idealisieren zu wollen. Er sei "einfach dumm" gewesen, meinte Margarita Obergantschnig.

Der Angeklagte gab zu, die inkriminierten Sprüche und Symbole gepostet zu haben. Er habe damit aber keineswegs die NS-Ideologie verherrlichen wollen, erklärte er in der Befragung durch die Vorsitzende des Geschworenengerichts, Richterin Ute Lambauer. Das Symbol des Hitlergrußes bezeichnete er als "provokantes Spaßfoto". Der danebenstehende Satz "Hitler gefällt das", sei ein Kommentar auf ein anderes Posting gewesen.

Der SS-Wahlspruch "Meine Ehre heißt Treue", habe für ihn eine andere Bedeutung, nämlich zu seiner Familie zu stehen, erklärte er. Er wisse, dass der Spruch verboten sei. "Aber manchmal denkt man nicht soweit." Nach der Intervention der Polizei löschte er diese Postings.

2006 war gegen ihn in Deutschland wegen "politisch motivierter Kriminalität", ermittelt worden. Damals sei er nur danebengestanden, als "andere Scheiße gebaut haben", sagte er dazu. Deshalb er auch keine Strafe bekommen. Diese anderen hatten damals Hakenkreuze im öffentlichen Raum geschmiert. Mehrfach vorbestraft in Deutschland ist er hingegen wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung. In Österreich ist er unbescholten.

Die Verteidigerin ersuchte um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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