Justizwachebeamter transportierte Häftlinge ohne Führerschein

2500 Euro Strafe für Justizwachebeamten
Disziplinarstrafe: Bewacher verschwieg, dass er wegen Alkohol am Steuer die Lenkerbefugnis verloren hatte.

Erst als der Justizwachebeamte im Wirtschaftshof der Justizanstalt mit einem Gefängnis-Transporter einen Verkehrsunfall (mit Sachschaden) verursacht hatte, kam man dahinter: Der Mann hat gar keinen Führerschein mehr. Man hatte ihm das Dokument wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit längst abgenommen.

Er war damals alkoholisiert mit seinem Privatwagen unterwegs gewesen und in eine Kontrolle geraten, die 0,93 Promille ergab. Man vergatterte ihn zu einer Nachschulung für alkoholauffällige Lenker, welcher der Beamte aber fern blieb, weshalb ihm die Bezirkshauptmannschaft die Lenkerberechtigung endgültig entzog.

Der Leitung seiner Justizanstalt, in welcher der Mann Dienst versieht, verheimlichte er jedoch den Verlust des Führerscheins. Er wurde früher schon regelmäßig dazu eingeteilt, ein Dienstfahrzeug der Anstalt zu lenken und wollte an seiner Verwendung nichts ändern. Später erklärte er, aus Scham und Sorge um seinen Arbeitsplatz geschwiegen zu haben.

Der Beamte führte in der Folge über einen längeren Zeitraum immer wieder Gefangenentransporte mit Insassen durch. Auch an dem Tag, als der Unfall passierte, stand die Ausführung eines Häftlings auf dem Programm. Da flog alles auf.

Der Justizwachebeamte wurde (abgesehen von einer Verwaltungsstrafe) von der Disziplinarkommission wegen Verletzung seiner Dienstpflichten zu 2500 Euro Strafe verurteilt. Er darf weiterhin in der Anstalt arbeiten, freilich ohne ein Dienstfahrzeug zu lenken.

Flucht ermöglicht

Angesichts der sonst verhängten Disziplinarstrafen sind die 2500 Euro ziemlich happig. Zwei Justizwachebeamte, die einen Gefangenen hatten flüchten lassen, kamen mit einem bloßen Verweis davon.

Sie sollten den erkrankten Häftling während dessen Spitalaufenthaltes vom Gang aus bewachen. In der Nacht entstand wegen der Einlieferung einer renitenten Frau ein Tumult. Die Beamten hatten "ihren" Häftling deshalb nicht mehr im Blickfeld und versuchten, sich rasch zu seinem Krankenzimmer Zutritt zu verschaffen. Eine Ärztin stellte sich ihnen in den Weg. Der Gefangene nutzte diesen Augenblick, um durch ein Fenster zu flüchten.

Den Beamten wurde angelastet, im Vorfeld das Fenster nicht auf seine Außensicherung überprüft zu haben. Man hielt ihnen mangelnde Erfahrung zu Gute, weshalb es beim Verweis blieb.

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