Justiz darf gegen zwei FPÖ-Abgeordnete ermitteln

Zu früh sortiert, geöffnet, ausgezählt: Nicht erlaubt, aber in der Praxis üblich, sagen einige Wahlleiter.
Betroffene waren Beisitzer in Bezirkswahlbehörden. Sie stimmten der Aufhebung der Immunität selbst zu.

Nach acht Minuten war der brisante Tagesordnungspunkt auch schon abgehakt: Die parlamentarische Immunität der beiden FPÖ-Abgeordneten Harald Trettenbrein und Roland Zellot wurde Dienstag einstimmig vom Kärntner Landtag aufgehoben.

Damit ist der Weg für Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft frei, gegen die Politiker zu ermitteln: Trettenbrein und Zellot gehören zu jenen Beisitzern aus Bezirkswahlbehörden, gegen die wegen des Verdachts der falschen Beurkundung und des Amtsmissbrauches ermittelt wird.

Beide Mandatare stimmten der sogenannten Auslieferung an die Justiz selbst zu. Es geht um die Briefwahlstimmen zur Bundespräsidenten-Stichwahl: Zellot war Beisitzer in Villach-Stadt, Trettenbrein in Wolfsberg. Beide Bezirke gehören zu denen, in denen der Verfassungsgerichtshof bei der Auszählung Mängel feststellte.

Nur zwei Abgeordnete wollten im Landtag offiziell etwas sagen, Franz Pirolt, FPÖ, und Andreas Scherwitzl, SPÖ. Pirolt ärgerte sich über die "Schlampereien" bei der Auszählung. "Die Bezirkswahlbehörden haben das vergeigt." Scherwitzl bedankte sich bei den Tausenden ehrenamtlichen Beisitzern, Seitenhieb auf die Blauen inklusive. "Ich werde mich nicht mit der Ambivalenz der FPÖ auseinandersetzen, zuerst Protokolle zu unterschreiben und einen Tag später anzufechten."

Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Besitzer aus 20 Bezirken, bestätigte deren Sprecher. Wie viele Personen das konkret umfasst, könne aber nicht bekannt gegeben werden. "Dazu differieren die Fälle zu stark", hieß es.

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