Bald Wohngruppen statt U-Haft

Die Fotomontage bringt es auf den Punkt: Statt in U-Haft sitzen Jugendliche zukünftig in betreuten Wohngruppen. Wegsperren soll nur mehr die Ultima Ratio sein
Vergewaltigung in Zelle brachte Haftstrafen und dem Jugendstrafvollzug einen Umbruch.

Zuerst wird der 14-jährige Stefan K. (Name geändert) mit Schlägen und Tritten traktiert. Danach leert der Rädelsführer, 17, Essen und Müll auf den Boden, spuckt darauf und drückt K. einen Löffel in die Hand – "Iss das!". Kurz darauf zieht sich K. auf Befehl des 17-Jährigen aus, der ihn dann mit einem Besenstiel vergewaltigt. So steht es in der Anklage des Staatsanwalts. Erschütternd ist auch der Tatort: All dies geschieht am 6. Mai 2013 quasi unter staatlicher Obhut in einer Zelle für jugendliche U-Häftlinge in der Justizanstalt Josefstadt.

Am Dienstag arbeitete ein Schöffensenat im Wiener Landesgericht die Straftat unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf. Doch der Fall geht über den Anlass hinaus: Er bringt nun dem Jugendstrafvollzug einen Umbruch.

Vier Jugendliche befanden sich in der Zelle. Unter ihnen K., dem ein Raub angelastet wurde, und der gar nicht inhaftiert sein sollte. Denn K., so stellte es ein Psychiater später fest, ist geistig unreif (er wurde inzwischen enthaftet).

Reformpapier

Nach Auffliegen des Falles erarbeiteten Experten ein Reformpapier. Es geht um legistische Maßnahmen und Änderungen im Strafvollzug. Kern des Konvoluts ist, Jugendliche statt in U-Haft in Wohngruppen zu stecken. Die Justiz meint es mit diesem Vorschlag ernst. "Die Gespräche sind in der Zielgeraden", erklärt Christian Timm von der Vollzugsdirektion. Derzeit erhält der Rahmenvertrag für soziale Vereine, die zukünftig die Jugendlichen unterbringen und betreuen sollen, einen Feinschliff. Bis Ende Juni soll das Projekt auf Schiene sein. Danach muss das Justizministerium grünes Licht geben. Offiziell heißt es dort, das Vorhaben sei "in Bearbeitung".

U-Haft ist zukünftig nur mehr der letzte Ausweg. Wer in eine Wohngruppe kommt, entscheidet der Richter. Als gelinderes Mittel kann er per Weisung den Einzug in eine Einrichtung vorschreiben.

Der Fall rund um K. hat eines bewirkt: Die Justiz ist sensibler im Umgang mit Jugendlichen geworden. Abzulesen ist das an den U-Haft-Zahlen. Waren es Anfang April des Vorjahres noch 140 Jugendliche, so sind es nun durchschnittlich Hundert (aktuell: 116).

Bald Wohngruppen statt U-Haft
Jugendabteilung der Justizanstalt Josefstadt
Das Wohngruppenmodell samt intensiver Betreuung ist teurer: 600 Euro veranschlagt die Schweizer Justiz pro Jugendlichen. In Österreich kostet ein Häftling durchschnittlich 107 Euro pro Tag.

Stefan K.’s mutmaßlicher Peiniger, damals 16, der bis 2016 in Gerasdorf eine alte Strafe "absitzt", stritt die Vergewaltigungshandlung ab, gab allerdings andere Delikte, wie die Körperverletzung zu. Ein weiterer Zellengenosse, damals 16, gab ebenfalls Schläge zu. Doch er und der dritte Zellengenosse wehrten sich gegen den Vorwurf, nichts gegen die Übergriffe getan zu haben (§ 286). Wer in der Zelle den roten "Notfallknopf" drücke, müsse Repressalien durch die Justizwache fürchten, erklärten beide. Die Verteidiger rieben sich an den Aussagen des Opfers. "Unglaubwürdig", befanden sie. Richter Norbert Gerstberger hielt K. "im Kern ... für glaubhaft". Der Vorfall sei ein "klassisches Demütigungsverhalten von Jugendlichen im Zuge der Haftbedingungen". Der Hauptangeklagte fasste 15 Monate unbedingte Haft aus – er berief. Seine Zellengenossen bekamen zu ihrer Strafe wegen schweren Raubes von 21 und 24 Monaten jeweils vier Monate bedingte Haft dazu. Dem Opfer wurden 700 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Als Reaktion auf den Fall wurden die Haftbedingungen in der Josefstadt geändert: Zwei Jugendliche belegen nun einen Raum, der tagsüber geöffnet ist.

Jugendstrafvollzug: Viele Maßnahmen

In der Justizanstalt Josefstadt sind ab sofort nur mehr zwei Jugendliche in einer Zelle, die tagsüber offen ist. Jugendliche müssen in Haftanstalten auf ihre geistige Reife geprüft werden. Überdies wurden mehrere Kooperationen, etwa mit den Jugendanwaltschaften, verstärkt.

Bei Übergriffen werden Opferschutzeinrichtungen informiert. Ausgebaut wurden die Sozialnetzkonferenzen: Dabei erarbeiten die Familie und der Jugendliche Szenarien für die Zukunft. Geplant ist der Ausbau der Jugendgerichtshilfe, die derzeit nur in Wien existiert.

Der 14-jährige Bursch, der im vergangenen Mai in der Justizanstalt Wien-Josefstadt vergewaltigt wurde, hatte fünf Tage in der Zelle verbracht, bis es zu den gewalttätigen Übergriffen kam. Diese bewirkten letztens Änderungen im Jugendstrafvollzug, eine Task Force erarbeitete Möglichkeiten, die U-Haft für Minderjährige vermeiden bzw. verkürzen soll. Im Folgenden eine Chronologie:

29. April 2013: Der 14-Jährige wird mit zwei älteren Komplizen und einem noch nicht 14 Jahre alten und daher strafunmündigen Burschen festgenommen, nachdem das Quartett versucht hat, in Wien einem älteren Mann auf der Straße mit zwei gezückten Messern Wertgegenstände wegzunehmen.

2. Mai 2013: Nach einer Einvernahme, in welcher der Bursch auf die Haft- und Rechtsschutzrichterin keinen nachhaltig geistig beeinträchtigten Eindruck macht, verhängt das Wiener Straflandesgericht über den 14-Jährigen die U-Haft. Als Haftgrund wird Tatbegehungsgefahr angenommen. Der Bursch kommt mit drei Burschen - zwei sind zu diesem Zeitpunkt 16, einer 17 Jahre alt - in eine Zelle.

6. Mai 2013: Der 14-Jährige wird am Abend nach einer verbalen Auseinandersetzung von einem 16 Jahre alten Mitgefangenen zunächst geohrfeigt, geschlagen und getreten. Dann zwingt ihn der Peiniger, Abfall und alte Speisereste aufzuessen. Der 14-Jährige muss sich entkleiden und wird mit einem Besenstiel malträtiert.

7. Mai 2013: Der 14-Jährige meldet der Justizwache den Vorfall, die Verdächtigen werden umgehend - teilweise sogar in andere Justizanstalten - verlegt. Der 14-Jährige bleibt in Haft.

14. Mai 2013: Um 12.00 Uhr trifft bei der Staatsanwaltschaft ein Bericht der Jugendgerichtshilfe ein, in dem von einer verminderten geistigen Reife des 14-Jährigen die Rede ist und die Vermutung geäußert wird, dieser könnte noch nicht reif genug sein, um das Unrecht seiner Tat einzusehen. Damit wäre gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Strafbarkeit gegeben. Noch am selben Tag bringt die Staatsanwaltschaft gegen den Burschen und die zwei strafmündigen mutmaßlichen Komplizen eine Anklage wegen versuchten schweren Raubes ein. Die Staatsanwaltschaft weiß zu diesem Zeitpunkt von der Vergewaltigung, die der 14-Jährige erlitten hat und die bei der Anklagebehörde zur Anzeige gebracht wurde.

15. Mai 2013: Die Raub-Anklage fällt in der Jugendabteilung des Straflandesgerichts an. Der Akt wird der Jugendrichterin Daniela Zwangsleitner zugeteilt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestellt die Richterin eine psychiatrische Sachverständige, um den Geisteszustand des 14-Jährigen abklären zu lassen.

10. Juni 2013: Die Gutachterin Gabriele Wörgötter teilt der Justiz per Mail mit, dass sie die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe teilt. Darauf wird der Jugendliche von der Richterin unverzüglich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft enthaftet. Er kommt bei einer betreuten Wohngemeinschaft unter.

25. Juni 2013: Die Wochenzeitung Falter macht den Fall publik, nachdem die Wiener Jugendrichterin Beate Matschnig bei einer nicht medienöffentlichen Enquete von der Vergewaltigung berichtet hat.

26. Juni 2013: Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) reagiert nach Bekanntwerden des Übergriffs mit der Aussage, der Strafvollzug sei "kein Paradies". In einem "ZIB2"-Interview bemerkt Karl, die ihr Jus-Studium mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen hatte, auf die Frage nach Entschädigungsmöglichkeiten für den Burschen, sie könne das "juristisch nicht beurteilen". Und weiter: "Also ich kann als Justizministerin nicht da sitzen und mit dem Geld um mich werfen."

28. Juni 2013: Karl räumt nach breiter medialer Kritik an ihrer Performance Fehler der Justiz ein und stellt im Rahmen einer Pressekonferenz fest: "Aus heutiger Sicht hätte man das Opfer nicht in diese Zelle sperren dürfen." In weiterer Folge setzt Karl eine Task Force Jugendhaft ein, die die Haftbedingungen für jugendliche Häftlinge verbessern soll.

8. Juli 2013: In der betroffenen JA Josefstadt werden erste Maßnahmen ergriffen, um Jugendlichen die Haft zu erleichtern. Die Einschlusszeiten in die Zellen werden verkürzt, die Hafträume werden nur mehr mit maximal zwei Burschen belegt.

12. Juli 2013: Justizministerin Karl kündigt an, den Jugendstrafvollzug "deutlich verbessern" und "ein echtes Vorbild für Europa" sein zu wollen. Sie präsentiert ein 25 Punkte umfassendes Maßnahmepaket. Überschattet wird ihre Pressekonferenz vom Selbstmord eines 18-Jährigen in der JA Gerasdorf.

17. Juli 2013: Der Raubprozess gegen den vergewaltigten 14-Jährigen muss aus gesundheitlichen Gründen - der Bursch soll sich in einem psychisch angeschlagenem Zustand befinden - auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

30. Oktober 2013: Die Task Force Jugendhaft legt ihren Abschlussbericht vor. Darin wird "Haftvermeidung" forciert. Die Experten empfehlen die Unterbringung von Jugendlichen in betreuten Wohngruppen statt im Gefängnis, sofern die Schwere des ihnen angelasteten Delikts dies zulässt.

1. April 2014: Der Peiniger des 14-Jährigen sowie die beiden Burschen, die untätig zugeschaut haben sollen, müssen sich vor Gericht verantworten. Sie bekennen sich zur Vergewaltigung bzw. Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung "nicht schuldig". Der nach wie vor offene Raubprozess gegen den 14-Jährigen soll in den kommenden Wochen über die Bühne gehen.

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