In Graz und Umgebung müssen Zweitöfen kalt bleiben

In Graz und Umgebung müssen Zweitöfen kalt bleiben
Wegen der Feinstaubbelastung verhängt das Land bis auf weiteres ein Zweitheizungsverbot.

In der Stadt Graz und den südlichen Umlandgemeinden gilt aufgrund der aktuellen Luftgütesituation ab Montag bis auf weiteres ein Zweitheizungsverbot. Händisch beschickte Öfen für feste Brennstoffe müssen demnach kalt bleiben, wenn ihre Eigentümer die Möglichkeit haben, ihr Haus oder ihre Wohnung mit einer anderen Anlage zu beheizen, teilte die zuständige Abteilung des Landes am Sonntag mit.

Die Feinstaubbelastung im Großraum Graz sei schon "seit längerer Zeit stark erhöht", hieß es in der Mitteilung der Abteilung 15 - Luftreinhaltung des Landes. Da auch in den nächsten Tagen nicht mit einer Verbesserung der Luftgütesituation zu rechnen sei, soll ein weiterer Anstieg der Belastung mit dem Verbot verhindert werden. Dieses gelte für Graz und die Gemeinden Feldkirchen, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach und Seiersberg-Pirka, schilderte Thomas Pongratz, Leiter der Luftgüteüberwachung gegenüber der APA.

Ein Verbot werde ausgesprochen, wenn zwei der insgesamt sechs Feinstaubmessstationen in Graz das eineinhalbfache des erlaubten Grenzwertes (50 Mikrogramm pro Kubikmeter als Tagesmittelwert) überschritten haben. Zurückgenommen werde es, wenn der erlaubte Grenzwert beider wieder unterschritten wird. "In nächster Zeit zeichnet sich keine Entspannung ab", so Pongratz. Aktualisierungen werden täglich um ca. 12.00 Uhr gegeben, hieß es vonseiten der Behörde.

Von dem Verbot sind Kachelöfen zwar ausgenommen. Es wurde jedoch ersucht, auch auf den Betrieb dieser Öfen sowie unnötige Fahrten mit dem eigenen Auto zu verzichten. In diesem Jahr war das Zweitheizungsverbot bereits Anfang Jänner für einen Tag in Kraft.

Link: Seite des Landes Steiermark

Kommentare