Illegal Mindestsicherung kassiert: Pensionist vor Gericht

Illegal Mindestsicherung kassiert: Pensionist vor Gericht
Der Schaden betrug rund 50.000 Euro. Das Urteil (acht Monate auf Bewährung) ist nicht rechtskräftig.

Ein 65-jähriger Pensionist hat laut Anklage zwölf Jahre lang zu Unrecht eine Mindestsicherung kassiert und den Magistrat Salzburg um mehr als 50.000 Euro geschädigt. Der teilgeständige Mann musste sich am Montag vor einem Schöffengericht in Salzburg wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges verantworten. Ihm wurde auch gefährlicher Drohung gegenüber einer Magistratsmitarbeiterin vorgeworfen. Der bisher unbescholtene Angeklagte ist am Montagnachmittag schließlich wegen schweren Betruges und gefährlicher Drohung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Eine Gewerbsmäßigkeit beim Betrug wurde allerdings nicht angenommen. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Obwohl der Beschuldigte eine Pension aus der Türkei bezogen und dort im Jahr 1968 zumindest einen Teil einer Liegenschaft ererbt habe, hätte er im Zeitraum 2003 bis 2015 in Salzburg Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen, sagte Staatsanwältin Katharina Dirisamer. Der gesamte Betrag an bezogenen Leistungen macht rund 108.000 Euro aus, steht im Akt.

Drohung

Besonders verwerflich sei, dass er im August 2015 einer Mitarbeiterin des Magistrates Salzburg gedroht habe, „wenn ich tot bin, bist du auch tot“, erklärte die Staatsanwältin. Damals wurde dem Mann mitgeteilt, dass er nicht mehr sozialversichert sei.

Der in Salzburg wohnende Türke entschuldigte sich heute mehrmals in seiner Muttersprache beim Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Philipp Grosser. Er brachte aber einiges zu seiner Rechtfertigung vor: Vom Magistrat sei er nur über sein Einkommen und die Vermögensverhältnisse in Österreich befragt worden, übersetzte eine Dolmetscherin seine Angaben. „Wenn die mich gefragt hätten, ob ich in der Türkei ein Einkommen beziehe, hätte ich es gesagt. Ich bin ja erst im Jahr 2015 konkret dazu befragt worden, da habe ich 'Ja' gesagt.“

Pension von der Türkei

Das Haus, das „hoch auf den Bergen“ in der Türkei liege, habe sein Vater ihm und seinen sechs Geschwistern hinterlassen, erläuterte der Angeklagte. „Das ist nicht mehr als 5.000 Euro wert.“ Ob es sich dabei um ein Erbe handelt, wisse er nicht. Die Pension, die er seit 2006 von der Türkei beziehe, betrage unter 500 Euro. „Das reichte nicht aus, ich hatte für drei minderjährige Kinder zu sorgen, da bin ich zum Sozialamt.“

„Nur Unmut kundgetan“

Verteidiger Rudolf Höpflinger meinte, die Wertgrenze für einen schweren Betrug sei nicht erreicht worden. Er zog einen Freispruch oder eine Diversion in Erwägung. Zudem habe der Angeklagte der Magistratsmitarbeiterin nicht gedroht, sondern ihr gegenüber nur seinen Unmut kundgetan. Der schwer krebskranke Mann hätte im Vorjahr operiert werden sollen, doch es sei ihm am Magistrat mitgeteilt worden, dass er nicht mehr sozialversichert sei. „Er hat der Dame zu verstehen gegeben, dass ihm der Tod droht“, erklärte der Rechtsanwalt.

Der Angeklagte selbst sagte dazu, er habe damals am Magistrat deutsch gesprochen und sei vermutlich falsch verstanden worden. „Ich wollte sagen: wenn ich tot wäre, hätte niemand etwas davon.“

Der Schöffensenat schränkte den Tatzeitraum auf 2006 bis 2015 ein. In dieser Zeit hat der beschuldigte Türke dem Urteil zufolge unberechtigt die Mindestsicherung bezogen. Vom Vorwurf, er habe eine Liegenschaft in der Türkei den Behörden verschwiegen, wurde der Mann freigesprochen. Es sei unklar, wem das Haus tatsächlich gehört, es liege dazu nichts Schriftliches vor, argumentierte der Schöffensenat. Dass der 65-Jährige einer Magistratsbediensteten mit dem Tod gedroht hatte, darüber bestand für das Gericht aber kein Zweifel.

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