Hoffnung nach vier Jahren: "Mein Sohn kommt wieder heim"

Marion Weilharter hat seit vier Jahren kaum Kontakt zu ihrem Sohn
Grazerin kämpft darum, den neunjährigen Oliver aus Dänemark zu holen. Empfehlung eines UN-Komitees stärkt sie.

Marion Weilharter ist ganz sicher: "Mein Sohn kommt wieder heim." Heim zu ihr nach Graz: Eine Entscheidung eines Komitees der UNO lässt sie wieder hoffen.

Seit vier Jahren lebt Oliver in Dänemark, der Kontakt zur Mutter ist spärlich. Der Bub ist mittlerweile neun Jahre alt. Seine Geschichte und die seiner Eltern ging als "Fall Oliver" nicht nur durch die Medien, sondern beschäftigte Straf- und Zivilgerichte in Dänemark und Österreich. Als Fünfjähriger wurde er von seinem dänischen Vater vor dem Kindergarten abgepasst, in ein Auto gesetzt und nach Dänemark gebracht. Seither hat der Bub das Land nicht mehr verlassen.

Debatte um Sorgerecht

Sein Vater wurde zwar in Österreich rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft und eine Geldstrafe von 7200 Euro wegen Kindesentziehung verurteilt, aber das änderte nichts an seinem Aufenthaltsort. Denn dänische Gericht haben dem Vater das Sorgerecht zugebilligt, österreichische aber der Mutter.

Marion Weilharter ließ seither nichts unversucht. Sie appellierte an das EU-Parlament, zog in Dänemark vor Gericht. Sie schaffte es sogar, dass Oliver in die Fahndungsliste vermisster Kinder aufgenommen wurde, allerdings wurde er heuer wieder von der Liste gestrichen.

Die Grazerin bemühte sich auch um Hilfe von der UNO: Sie wandte sich an die UN-CEDAW, einen Ausschuss der Frauenrechte-Konvention.

Gestern erhielt die Grazerin eine für sie positive Antwort: Das Komitee steht hinter ihr und fordert Dänemark auf, die "Rückkehr Olivers nach Graz sicherzustellen". Unter anderem, weil Weilharter als "ausländische Mutter mehrfach diskriminiert" worden sei und Dänemark sowohl ihre Rechte als auch die des Kindes verletzt habe.

Staat muss reagieren

Allerdings ist dies nur eine Empfehlung. "Rechtlich kann man die nicht unmittelbar implementieren, das ist kein Exekutionstitel", erläuter Wolfgang Benedek, Professor für Völkerrecht an der Uni Graz. Allerdings müsse die dänische Regierung auf die Entscheidung der UN-CEDAW reagieren. "UN-Empfehlungen haben eine gewisse Autorität, das ist ja nicht einfach nichts. Das ist schon eine wichtige Sache." In diesem speziellen Fall sei die Stellungnahme des Komitees aber "tatsächlich sehr stark".

Marion Weilharter fühlt sich durch das Papier jedenfalls gestärkt. "Ich habe die österreichischen und die dänischen Vertreter aufgefordert, mich unmittelbar zu informieren, wann ich meinen Sohn endlich wieder in die Arme schließen kann."

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