Höchststrafen für vier Angeklagte im Grazer Dschihadisten-Prozess

Finale im IS-Prozess am Grazer Straflandesgericht
Drei wurden zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, eine Beschuldigte erhielt neun Jahre.

Im Grazer Straflandesgericht sind am Freitag vier Angeklagte für schuldig befunden worden. Sie wurden terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sowie Quälen von Unmündigen nicht rechtskräftig verurteilt. Drei wurden zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, eine Beschuldigte erhielt neun Jahre. Der Erstangeklagte wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.

Mittels Video wurden während des Prozesses die Aussagen von vier der acht Kindern der beiden angeklagten Ehepaare eingespielt. Sie sprachen über Waffen, über Bomben, über tote Menschen. 15 Monate lebten die damals zwei- bis elfjährigen Buben und Mädchen im Kriegsgebiet, unter anderem in der umkämpften Stadt Rakka. Ein Bub erzählte, dass sein Vater ein "Sniper-Gewehr" gehabt habe. Sein Vater ist jener gebürtige Bosnier, der mit seiner Frau und seinen fünf Kindern Ende 2014 aus der Steiermark nach Syrien ging.

"Verwechslung"

Dem Mann wurde wie den drei anderen Angeklagten Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung, aber zusätzlich noch Mordversuch vorgeworfen: Er soll in einer Kampfeinheit des IS tätig gewesen sein. Das stimme nicht, behauptet der 39-Jährige. Überhaupt habe er kein "Sniper-Gewehr" besessen. Der zweite angeklagte Vater meint gar, der Bub habe da etwas verwechselt: "Er hat ein Sniper-Spiel für seine Konsole gehabt."

Nach fünf Prozesstagen war der achte Grazer Dschihadisten-Prozess am Freitag ins Finale gegangen. Der Prozess wurde aus Zeugenschutz-Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

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