Höchstgericht urteilt über Sulm-Kraftwerk

Seit Monaten gibt es ein Protestcamp gegen den Bau des Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm in der Weststeiermark.
Der Streit um den Bau des Wasserkraftwerks erreicht eine neue Dimension.

Der Streit um den Bau des Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm in der Weststeiermark erreicht eine neue Dimension: Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) hat Amtsbeschwerde gegen das Land Steiermark eingebracht, exakt einen Tag vor dem Ablauf der entscheidenden Frist.

Damit muss der Verwaltungsgerichtshof endgültig über das 20-Millionen-Euro-Projekt entscheiden. Aufschiebende Wirkung hat das Rechtsmittel allerdings keine: Denn die Amtsbeschwerde richte sich nicht gegen die eigentliche Baubewilligung, erläutert Franz Jäger, zuständiger Sektionschef im Umweltministerium. Sondern gegen einen Abänderungsbescheid, der vom Land erst vor wenigen Wochen erlassen wurde: Darin wurde die Gewässergüte der Schwarzen Sulm in der Weststeiermark überraschend von „Sehr gut“ auf „gut“ heruntergestuft. Doch das ist laut der Bundesbehörde eine „rechtswidrige Beurteilung“.

Für die beiden Projektbetreiber bedeutet das, dass der Bau fortgesetzt werden kann, bis das Höchstgericht sein Urteil gefällt hat. Würde der Bescheid aufgehoben, müsste das Verfahren im Bezug auf die Wassergüte wiederholt werden, auch das bedeutet keinen Baustopp. Die Gegner des Projekts betrachten die Amtsbeschwerde jedoch als großen Schritt. „Das ist ein klares Zeichen für den Erhalt der wertvollen Flusslandschaft“, heißt es vom Umweltdachverband.

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