Höchstgericht: Haarprobe im Sorgerechtsstreit abgelehnt

Höchstgericht: Haarprobe im Sorgerechtsstreit abgelehnt
Jugendamt wollte dreifacher Mutter Kinder entziehen. Das Ersturteil wurde aufgehoben.

Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit, in dem das Jugendamt Klagenfurt einer dreifachen, angeblich drogensüchtigen, Mutter mittels einer Haarprobe die Kinder entziehen wollte, fand ein (vorläufiges) Ende. Der Oberste Gerichtshof hat eine solche Maßnahme für unzulässig erklärt.

Die Geschichte begann vor zwölf Jahren, als das Jugendamt auf die jetzt 36-jährige Klagenfurterin aufmerksam wurde. "Wir haben die Frau besucht, weil Vorwürfe der Vernachlässigung der Kinder und des Suchtmittelmissbrauchs aufgetreten sind", sagt Anton Ofner, stellvertretender Referatsleiter. "Ja, sie hatte als 18-Jährige Erfahrungen mit Cannabis. Aber als das Jugendamt aktiv wurde, hatte sie mit Drogen nichts mehr zu tun", sagt Farhad Paya, Anwalt der Mutter dreier Kinder, inzwischen 9, 13 und 14 Jahre alt.

"Das Jugendamt ortete in der Folge eine Suizidgefahr bei meiner Mandantin, hat die Kinder mehrmals für Monate in der Kinderpsychiatrischen Abteilung im Klinikum Klagenfurt und in Heimen untergebracht. Die Kinder sind aber stets geflüchtet und zur Mutter zurückgekehrt", betont Paya.

Die Alleinerziehende musste regelmäßig Harnproben abgeben, um zu beweisen, dass sie clean ist. "Allerdings bestand der Verdacht, dass sie auf der Behörde Fremdharn eingeschleust hat", betont Ofner. Auf Antrag der BH beschloss das Bezirksgericht Klagenfurt am 16. Dezember 2013 schließlich, dass die Frau eine Haarprobe abgeben muss.

Das Landesgericht Klagenfurt hob dieses Urteil allerdings am 16. Juni 2014 wieder auf. Es folgte ein Revisionsrekurs des Landes Kärnten, der nun vom Obersten Gerichtshof aufgehoben wurde. Mit Verweis auf die gültige Rechtssprechung des Landesgerichts wurde die Haaranalyse für unzulässig erklärt. Eine solche greife in ein Grundrecht (Recht des Privat- und Familienlebens) ein und sei nur zum Schutz der Gesundheit und der Rechte und Freiheiten anderer (also hier der Kinder) notwendig. Und diese Notwendigkeit bestehe nicht, heißt es.

Die Frau wohnt derzeit gemeinsam mit ihren drei Kindern in einer Betreuungseinrichtung in Kärnten. Der langwierige Obsorgestreit zwischen ihr und dem Jugendamt ist noch immer nicht geklärt.

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