Höchstgericht erteilt Temelin-Betreiber Abfuhr

AKW Temelin, Südböhmen, Tschechien,
Tschechien/OÖ. Unterlassungsklage bleibt erlaubt

Der tschechische Energiekonzern CEZ hat in einem Rechtsstreit gegen das Land Oberösterreich eine Abfuhr des tschechischen Höchstgerichts erlitten. Das Unternehmen wollte mit einer 2007 eingebrachten Klage erreichen, dass die tschechische Justiz dem österreichischen Bundesland verbietet, Unterlassungsklagen gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Temelin zu erheben. Dieses Ansinnen wurde nun endgültig abgewiesen. Budweiser Gerichte hatten zuvor schon gegen die CEZ entschieden. Der Energiekonzern ist laut CTK-Agentur nun auch beim Obersten Gerichtshof mit seinem Ansinnen gescheitert.

Das AKW Temelin soll bekanntlich ausgebaut werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Errichtung von zwei zusätzlichen Reaktorblöcken wurde heuer im Jänner abgeschlossen. Umweltlandesrat Rudi Anschober (Die Grünen) hat als Reaktion darauf an der Johannes Kepler Uni Linz eine Studie über rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen den Ausbau der Atombedrohung an der oberösterreichisch-tschechischen Grenze in Auftrag gegeben. Angeblich weist die UVP schwere Mängel auf und ist Europa-widrig, weil sie nicht den Maßgaben der EU-UVP-Richtlinie entspricht. Eine erste informelle Einwendung an Energie Kommissar Oettinger wurde bereits eingebracht, mit dieser wurde eine Untersuchung durch die EU-Kommission eingeleitet.

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