Hochwasser in Lavamünd 2012: Keine strafrechtlichen Folgen

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Die Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen alle Beschuldigten und den Verbund ein.

Das verheerende Drau-Hochwasser vom November 2012 in Lavamünd nahe der slowenischen Grenze hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen alle Beschuldigten eingestellt. Verbund-Sprecher Robert Zechner bestätigte am Dienstag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung".

Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts auf fahrlässige Gemeingefährdung nach Paragraf 177 geführt. Die Strafdrohung betrug sechs Monate bis fünf Jahre. Ermittelt wurde gegen den Verbund nach der Verbandsverantwortlichkeit sowie gegen 21 Personen - überwiegend Mitarbeiter des Verbunds, aber auch Beamte des Landes Kärnten und des Landwirtschaftsministeriums. Bei letzteren ging es um die Korrektheit der Wehrbetriebsordnungen, diese legen unter anderem den Umgang mit dem Wasserpegel für die Kraftwerke fest.

Vorwürfe "endgültig vom Tisch"

Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sei nun endgültig, wie schon im Endgutachten der Obersten Wasserrechtsbehörde, bestätigt, dass die diensthabenden Kollegen bei diesem außergewöhnlichen Hochwasserereignis professionell und richtig gehandelt hätten, erklärte Zechner dazu. "Die Vorwürfe, wir hätten 'zu spät' oder 'falsch' auf das Hochwasser reagiert, sind damit endgültig vom Tisch."

In dem Akt sind 194 Opfer in Kärnten, aber auch in Slowenien angeführt. Der Großteil von ihnen hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie wollten insgesamt einen Schaden von 100 bis 150 Millionen Euro ersetzt bekommen, mit der nunmehrigen Entscheidung bleibt ihnen nur mehr der Zivilrechtsweg.

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