Hitlergruß und NS-Parolen: Zehn Monate bedingte Haft für Kärntner

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Schuldspruch auch wegen gefährlicher Drohung. Nicht rechtskräftig.

Wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz und gefährlicher Drohung ist am Dienstag ein 58-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte eine Wirtin in einem Lokal in Klagenfurt beschimpft und bedroht, dabei den Arm zum Hitlergruß gehoben und NS-Parolen skandiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mann hatte Lokalverbot

Schon seit längerem hatte der Mann Lokalverbot in dem Cafe der Wirtin mit kroatischen Wurzeln. Immer wieder habe er sie und ihren holländischen Mann deshalb auf offener Straße angepöbelt. An einem Abend im vergangenen Herbst betrat der 58-Jährige dann das Lokal und begann, die 36-jährige Wirtin zu beschimpfen: "Scheiß-Ausländer", "Scheiß-Tschuschn", "du gehörst weg, ich bring dich um", hatte der Mann gesagt. Zwischen den Drohungen zeigte der 58-Jährige mehrmals den Hitlergruß, rief "Heil Hitler", "Sieg Heil" und deutete mit der Hand einen Schnitt durch die Kehle an.

"Ich wollte den Akt an sich parodieren"

Dass er diese Aussagen und auch den Hitlergruß getätigt hatte, gab der Mann in der Verhandlung auch zu - im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigen habe er sich aber nicht wollen. Einerseits war er betrunken und habe Aufmerksamkeit wollen, rechtfertigte er sich - andererseits wollte er "den nationalsozialistischen Gruß in einer Lächerlichkeit darstellen": "Ich wollte den Akt an sich parodieren." Eine Verantwortung, die Richterin Ute Lambauer, die dem Schwurgericht vorsaß, fragwürdig vorkam: "Sie beschimpfen die Frau, sagen, Sie werden sie umbringen und daneben soll es eine Parodie des Hitlergrußes gegeben haben - das ist nicht nachvollziehbar."

Wirtin hatte "irrsinnige Angst"

Dass sie "irrsinnige Angst" gehabt hatte, sagte die 36-jährige Wirtin vor Gericht aus: "Der Hitlergruß, den er gezeigt hat, war keine Parodie, das war auch keine Provokation. Das war reiner Hass." Nach dem betreffenden Abend habe sie sich von einem Gast nach Hause begleiten lassen, seither übernimmt nur mehr ihr Mann in dem Lokal die Abenddienste.

Das Schwurgericht sprach den 58-Jährigen schließlich wegen der zwei Anklagepunkte schuldig. Freigesprochen wurde der Mann von dem Vorwurf der Sachbeschädigung: Ihm war vorgeworfen worden, Stunden nach seinem Ausraster die Eingangstür des mittlerweile geschlossenen Lokals eingeschlagen zu haben. Dafür gab es aber keine Zeugen, der Klagenfurter bestritt die Tat auch vehement.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwalt Helmut Jamnig gab keine Erklärung ab.

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