Herzinfarkt in Ordination: "Und weg war er"

Erich S., 57, starb vor zwei Jahren
57-Jähriger starb an Hirnschäden. Witwe klagt Mediziner auf Schmerzengeld.

"Passt, Schatz. Tschüss, bis später!"

So verabschiedete sich Erich S. im August 2015 von seiner Frau Gitti am Telefon. Zuvor hatte er nur mitgeteilt, dass er zum Hausarzt unterwegs sei, er habe Bauchschmerzen. "Das waren seine letzten Worte", erinnert sich die 56-Jährige.

Fünf Tage später war ihr Mann tot: Er starb im Spital, nachdem er in der Ordination des Allgemeinmediziners einen Herzinfarkt hatte. Doch der Infarkt sei nicht schuld an Erichs Tod gewesen, ist Gitti überzeugt: "Sein Herz war stark."

Im Krankenhaus wurde der 57-Jährige noch operiert, doch er wachte nicht mehr auf: Sein Gehirn war massiv in Mitleidenschaft gezogen. Konkret wegen einer Unterversorgung mit Sauerstoff, betont Rechtsanwältin Karin Prutsch: "Die Operation ist gut verlaufen. Erich S. hätte weiterleben können, wäre nicht sein Gehirn irreversibel geschädigt worden."

Intubieren klappt nicht

Das soll passiert sein, ehe der Steirer überhaupt das Spital erreichte, nämlich in der Ordination. Der Allgemeinmediziner alarmierte den Notarzt, als sein Patient zusammensackte: Das EKG zuvor habe bereits auf einen Infarkt hingedeutet, sagte der Arzt später aus. Plötzlich habe der 57-Jährige "einen Schnapper gemacht. Und weg war er."

Er habe den Patienten beatmet, aber nur drei Mal. "Die Herzdruckmassage ist mir wichtiger erschienen", begründete der Arzt. Außerdem habe es wegen der "nicht einfachen anatomischen Voraussetzungen" Probleme beim Intubieren gegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte das Verfahren aber ein: Sie fand kein Fehlverhalten des Arztes.

Doch Prutsch stützt sich auf einen Gutachter: Er wirft dem Mediziner vor, "notwendige Reanimationsmaßnahmen, insbesondere eine Sauerstoff-Versorgung" unterlassen zu haben. "Beatmung und Herzmassage müssen effizient und ohne Unterbrechung durchgeführt werden", zitiert Prutsch.

Blau im Gesicht

Im Namen der Witwe klagte sie auf 18.000 Euro Schmerzengeld. Es gab bereits mehrere Verhandlungen vor dem Zivilgericht. Dabei fiel diese Aussage des Notarztes: "Als ich hineingekommen bin, war S. reglos auf der Liege, zyanotisch, sprich Blausucht." Niemand habe in dem Moment eine Herzdruckmassage oder Beatmung vorgenommen. "Auf mich hat das Ganze nicht koordiniert gewirkt."

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