HCB-Heu-Lager droht die Schließung

12.000 Tonnen HCB-Heu bleiben im Tal – auch ohne Bewilligung
Fristverlängerung wurde beantragt, aber Prüfung der Behörde braucht Zeit.

Nachdem das w&p-Zementwerk aus Klein St. Paul im Görtschitztal keinen Abnehmer für die 12.000 Tonnen mit Hexachlorbenzol (HCB) kontaminierten Heuballen gefunden hat, wird das Unternehmen zur Kasse gebeten, drohen Anzeigen und sogar ein zwischenzeitlicher Schließungsbescheid für die aktuelle Lagerstätte.

Das getrocknete Gras liegt seit dem Futtermittelaustausch im Dezember 2014 am Firmengelände des Zementwerkes. Dieses hatte sich bereit erklärt, die Entsorgung zu übernehmen, für die Zwischenlagerung vor Ort hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Veit einen Bescheid erlassen. Die Frist läuft Ende Jänner aus, aufgrund der Absagenflut von diversen Verwertungsunternehmen steht jedoch fest, dass das gesamte Material am firmeneigenen Grund und Boden verbleiben wird – und w&p die Überweisung von 700.000 Euro Altlastensanierungsbeitrag an den Bund vorbereiten muss.

Um dem Werk bei der Suche nach einem möglichen Interessenten für das Heu zumindest den Zeitdruck zu nehmen, hat Umweltlandesrat Rolf Holub (Grüne) versichert, er werde sich für eine neuerliche Lagergenehmigung bis Mitte 2018 stark machen. Nur ist seine Behörde dafür gar nicht zuständig – sondern wiederum die BH St. Veit. "Dort haben wir jetzt um Fristverlängerung bis 30. Mai 2018 angesucht. Wir hoffen, dass diese bis Ende Jänner eintrifft", sagt w&p-Unternehmenssprecherin Michaela Hebein.

"Dauert Monate"

"Unmöglich, so ein Bescheid dauert Monate, die Sache ist komplex", betont hingegen der zuständige Beamte der BH. "Die Heuballen-Chargen wurden in unterschiedlichen Mengen an unterschiedlichen Tagen am w&p-Werksgelände deponiert. Jene Chargen, die schon fast drei Jahre dort lagern, müssen nicht mehr aus gewerberechtlicher, sondern vielmehr aus abfallrechtlicher Sicht beurteilt werden. Nicht auszuschließen, dass Schutzhüllen brüchig sind und die Weisung zur Entsorgung ergehen muss", sagt der Beamte.

Deponie wird illegal

Und während geprüft wird, werden die Ballen – ab 1. Februar und bis ein neuer Bescheid rechtskräftig wird – unzulässigerweise an Ort und Stelle liegen. Sachverständige würden ausrücken und Verwaltungsstrafanzeige erstatten, erklärt die Behörde. Es sei möglich, dass "für das Lager ein zwischenzeitlicher Schließungsbescheid ergeht oder gewerbepolizeiliche Maßnahmen angeordnet werden, gewisse Ballen zu entsorgen."

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