Harte Bandagen im Kampf ums Kind

"Den Papa streichen wir aus dem Adressbüchl"
Manche Elternteile gehen lieber ins Gefängnis, als das Besuchsrecht zu akzeptieren.

Alle zwei Monate darf ein Vater seine Tochter besuchen und mit ihr Zeit verbringen. So steht es im Gerichtsbeschluss. Also reist er extra aus Südostasien, wo er lebt, nach Wien – und steht vor versperrter Tür. Per eMail lässt ihm seine Ex-Partnerin ausrichten, dass sie mit der Tochter in Südfrankreich sei und nicht so bald zurückkehren werde. Vater beschwert sich beim Familiengericht und fordert Beugestrafe für die Mutter, aber bringt das was?

"Die Verhinderung des Kontaktes geschieht ja selten mutwillig", sagt die Sprecherin der Familienrichter, Doris Täubel-Weinreich: "Ein Elternteil glaubt oft, das Kind vor dem anderen schützen zu müssen. Oft erfolgt die Trennung, wenn die Kinder klein sind, und erst nach Jahren will zum Beispiel der Vater den abgebrochenen Kontakt wieder aufnehmen. Dann sagt das Kind: ,Ich will nicht‘, und die Mutter sagt: ,Du musst ja nicht‘."

Davonlaufen

Eine Elfjährige muss nach der Trennung der Eltern bei der Mutter bleiben, läuft aber immer wieder davon und zum Vater. Er lässt das geschehen, wird zu insgesamt 7500 Euro Beugestrafe verurteilt, obwohl er das Kind immer wieder zurückbringt. Er müsse auf die Tochter einwirken, schreibt das Gericht und droht sogar 14 Tage Beugehaft an. So weit kommt es dann doch nicht. Aber von solchen Urteilen gibt es immer mehr.

"Die zwangsweise Durchsetzung des Besuchsrechts ist häufiger geworden", bestätigt Täubel-Weinreich. "Das heißt aber nicht, dass es dann funktioniert. Manchmal zahlen die Eltern der Mutter die Strafen, weil sie nicht wollen, dass der Vater das Kind sieht." Und manchmal gehen Mütter lieber ins Gefängnis, als ihr Kind auch nur für Stunden aus den Händen zu geben.

Beugehaft

Eine Wienerin will mit allen Mitteln verhindern, dass ihre Mutter ihren Sohn sieht. Die Oma kämpft um den vom Gericht genehmigten Kontakt zum Enkelsohn mit Beugestrafen, die sie über ihre Tochter verhängen lässt. Die sagt, sie würde sogar Beugehaft auf sich nehmen. Das Gericht setzt die Besuchsregelung aus, weil eine weitere Eskalation dem Kind schaden könnte. Der Oberste Gerichtshof aber sieht darin ein falsches Signal an die Mutter (und andere Mütter), dass man auf diese Art unangenehme Entscheidungen leicht aushebeln könne. Zwangsstrafen müssten empfindlich sein. Inzwischen sieht der Bub die Oma schon als Feind an, der die Mutter hinter Gitter bringen will. Schließlich gibt die Oma auf und verzichtet auf ihr Besuchsrecht.

Es gibt Fälle, in denen schon allein durch die Androhung einer Beugestrafe eingelenkt wird, sagt die diplomierte psychosoziale Lebensberaterin Ursula Novak. "Aber besser wäre eine verpflichtende Elternberatung nach jeder Trennung, damit sich die Fronten gar nicht verhärten. Und zwar mindestens fünf Mal je eineinhalb Stunden." Das Gesetz schreibt nur eine einmalige Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen vor, "aber was ist bei strittigen Scheidungen oder aufgelösten Lebensgemeinschaften?", fragt Novak.

Immerhin gibt es seit Mitte 2014 österreichweit die sogenannte "Besuchsmittlung" durch die Familiengerichtshilfe. Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen und Pädagoginnen vermitteln im Streit um die Kontaktregelung. "Man muss die Eltern wachrütteln: Was sind die Bedürfnisse des Kindes? Wer kann sie besser erfüllen? Was erleidet das Kind, wenn ein Elternteil nicht einbezogen wird", sagt Claudia Frank-Slop von der Familiengerichtshilfe. Oder wie es Ursula Nowak aus ihrer Praxis kennt: "Wenn gesagt wird: ,Den Papa streichen wir aus dem Adressbüchl.‘"

3377 unter 6 Jahren 2014 waren 12.646 Kinder unter 18 Jahren, davon 3377 unter 6 und 3292 unter 10 Jahren, von Scheidungen betroffen. Da sind Trennungen von Lebensgemeinschaften nicht mitgezählt.

359 Vermittlungen 2015 gab es in Österreich 359 Fälle, in denen die Familiengerichtshilfe im Konflikt um das Kontaktrecht vermittelt hat, allein in Wien, NÖ und dem Burgenland 129. Heuer sind es bis Juni bereits 225 bzw. 70 Fälle. „Der Bedarf ist hoch und steigt“, sagt Claudia Frank-Slop.

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