Häftlinge bekommen etwas mehr Geld für Arbeit

Häftlinge bekommen etwas mehr Geld für Arbeit
Strafvollzug: Lohnindex auf 5,73 € angepasst. Beschäftigung der Insassen dient auch Resozialisierung.

Rund 6000 verurteilte Rechtsbrecher arbeiten während ihrer Strafhaft in den Werkstätten (Schlosser, Kfz-Mechaniker, Bäcker, Tischler etc.) und Betrieben (Sortieren, Verpacken, Kuvertieren) der Justizanstalten. Sie werden dafür auch entlohnt. Mit 1. 1. 2016 wird der Tariflohnindex angepasst, die Häftlinge bekommen etwas mehr Vergütung. Das geht von 5,73 Euro Stundenlohn für leichte Hilfsarbeiten (im Vorjahr 5,61 Euro) über 7,17 (7,02) für Handwerksqualität und 7,87 (7,71) für Facharbeiten bis 8,59 (8,41) für Leistungen eines Vorarbeiters.

Rund 75 Prozent der Vergütung decken den Beitrag zu den Vollzugskosten (Unterbringung und Verpflegung) ab, fünf Prozent werden für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Den Insassen bleiben pro Stunde und je nach Tätigkeit zwischen einem und 1,50 Euro. Davon wird die Hälfte dem sogenannten Eigengeldkonto gutgeschrieben, von dem sich der Häftling beim "Häfengreißler" Bedarfsgegenstände kaufen kann. Die andere Hälfte wird als Rücklage angespart, dieses Geld bekommt der Gefangene bei seiner Entlassung aus dem Gefängnis.

Die Beschäftigung der Insassen dient auch der Resozialisierung. Sie erlernen dabei auch Fähigkeiten, die auf das Leben nach der Haft vorbereiten und die Jobsuche erleichtern sollen.

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