Gruppenvergewaltigung in Graz: Fünf Verurteilungen

Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht in Graz
Prozess am Grazer Straflandesgericht. Strafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren.

Fünf Jugendliche sind am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen sexueller Übergriffe auf eine Schülerin verurteilt worden. Die 14- bis 16-Jährigen waren großteils nicht geständig. Die Strafen wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, Körperverletzung und Unterlassung der Verhinderung einer Straftat betrugen zwischen drei Monaten und zwei Jahren und sind nicht rechtskräftig.

Mehrere Vorfälle im Jahr 2015

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Vorfälle angeklagt, die alle bereits 2015 in einer Grazer Schule passiert seien. Das 15-jährige Opfer hatte sich erst Monate später einer Betreuerin anvertraut. Nach längeren Ermittlungen wurden schließlich sechs Burschen im Alter von 14 bis 16 Jahren angeklagt. Sie sollen das Mädchen festgehalten, begrapscht und mit dem Finger penetriert haben.

Geständig war nur ein einziger Jugendlicher, die anderen behaupteten, sie hätten lediglich zugeschaut. Der Prozess, der im Oktober begonnen hatte, fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Von den zunächst sechs Beschuldigten wurde einer freigesprochen, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er dabei gewesen war.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Haupttäter, dem zweifache Vergewaltigung vorgeworfen worden war, wurde zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt. Der geständige Angeklagte wurde ebenfalls wegen Vergewaltigung zu einem Jahr bedingt verurteilt. Bei den anderen Burschen ging es um geschlechtliche Nötigung und um die Nichtverhinderung der Taten, was sich in drei bis zehn Monaten bedingter Haft niederschlug. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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