"Grenzrebell" zahlt die 50 Euro

Laut Gottfried Hudl spiegeln die Fenster des Kontrollhäuschens.
Pkw-Lenker behauptet, kein Kontrollorgan gesehen zu haben. Gericht schenkt jedoch Polizisten Glauben.

Der als "Grenzrebell" titulierte Pensionist Gottfried Hudl wirft das Handtuch. Weil er sich im Februar 2016 am Grenzübergang zwischen Slowenien und Kärnten der Passkontrolle entzogen haben soll, war ihm eine 50-Euro-Strafe aufgebrummt worden. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Kärnten wies seinen Einspruch ab, Hudl bezahlt den Betrag.

"Das ist aber kein Schuldeingeständnis. Ich bleibe dabei, dass damals am Seebergsattel kein Kontrollorgan zu sehen war und ich bei der Stopptafel vorschriftsgemäß anhielt. Aber ich will mir keine Zusatzkosten durch weitere juristische Schritte aufbürden", kommentiert Hudl das nun schriftlich ergangene Erkenntnis.

In diesem wird die Beschwerde des 74-jährigen Kärntners gegen die 50-Euro-Strafe abgewiesen. "Es war eine Frage der Beweiswürdigung, weil sich die Aussagen der Grenzpolizisten und jene des Herrn Hudl widersprochen haben. Das Gericht folgte den Ausführungen der Beamten, wonach der Betroffene seiner Verpflichtung, sich der Grenzkontrolle zu stellen, nicht nachgekommen ist", erklärt Armin Ragoßnig, Präsident des Landesverwaltungsgerichts Kärnten.

Hudl hatte bei der Verhandlung im Jänner dieses Jahres erklärt, er hätte 2016 zwei Mal pro Woche die Grenze am Seebergsattel überquert, nur selten hätten dort Kontrollen stattgefunden. Er habe im gegenständlichen Fall bei der Stopptafel drei Sekunden angehalten und versucht, durch die Scheibe zu blicken, weil diese spiegle aber kein Kontrollorgan ausmachen können und sei weitergefahren. Einem von Hudl beantragten Lokalaugenschein hatte das Gericht nicht zugestimmt.

Zwei von drei an der Grenze anwesenden Polizisten hatten ausgesagt, sie hätten Hudl beobachtet und dieser habe den Übergang im Schritttempo passiert. Stehen geblieben sei er nicht.

Volksanwalt

Die Causa beschäftigte auch die Volksanwaltschaft. Laut Peter Fichtenbauer ist es gesetzlich nicht exakt geregelt, wie sich Autofahrer zu verhalten haben, wenn sie beim Grenzübertritt keinen Beamten sehen. Eine Nachforschungspflicht gäbe es jedenfalls nicht.

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