Grazer vergewaltigte Tochter auf Jacht: 2,5 Jahre Haft

Grazer vergewaltigte Tochter auf Jacht: 2,5 Jahre Haft
Verteidiger sprach von Verwechslung mit Lebensgefährtin - Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 51-jähriger Steirer hat sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner eigenen Tochter verantworten müssen. Der Mann soll sich zu Ostern auf der Jacht seines Bruders in Kroatien an ihr vergangen haben. Die Schöffen sprachen den Mann schuldig - das Urteil: 2,5 Jahre Haft. Im Spruch der Laienrichter wurde sowohl die Blutschande als auch der Missbrauch des Autoritätsverhältnisses bestraft, nicht jedoch der sexuelle Missbrauch einer wehrlosen Person.

Die Schöffen waren sich nicht sicher, ob die 17-jährige Tochter nach dem Alkoholkonsum zum Tatzeitpunkt vollkommen wehrlos war und sprachen den Angeklagten in diesem Punkt im Zweifel frei. Der Vater nahm die Strafe sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Feier auf Jacht eskalierte

Der Bordell-Hausmeister war bisher zumindest elf Mal vor dem Richter gestanden, was er mit "Ich bin ja schon alt" kommentierte. Anschließend trug die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte vor: Dem 51-Jährigen wurden der schwere sexuelle Missbrauch einer wehrlosen Person, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen.

Passiert war das Ganze über das Osterwochenende im kroatischen Malinska, wo die Motorjacht des Bruders des Angeklagten vor Anker lag. Der Steirer fuhr mit seiner Tochter und ein paar Freunden hin, u.a. um das Schiff für den Sommer zu putzen. Schon früher war die 17-Jährige mit ihrem Vater auf der Jacht gewesen, hatte aber stets in einer eigenen Kabine geschlafen. Diesmal jedoch in der des 51-Jährigen.

Abends gingen Vater und Tochter sowie einer der Freunde noch am Festland etwas trinken, wobei das Mädchen eigenen Angaben zufolge kaum Alkohol trank. Laut Anklage soll der 51-Jährige im Laufe des Abends gesagt haben: "Es wird Zeit, dass du zur Frau wirst." Zur Einführung seien dann starke Alkoholika getrunken worden. Gegen Mitternacht - sowohl das Mädchen als auch der Vater waren betrunken - ging es zurück zur Jacht.

Während der 51-Jährige noch mit seiner Lebensgefährtin telefonierte, musste sich seine Tochter übergeben und ging zu Bett. Dann habe er sich zu ihr gelegt und sie plötzlich mit dem Spitznamen seiner Lebensgefährtin angesprochen. Die Jugendliche habe seinen Irrtum aufgeklärt. Trotzdem vollzog er mehrmals mit ihr den Beischlaf. Erst nach Stunden war das Martyrium für die 17-Jährige vorbei.

Verteidigung sprach von Verwechslung

Am Morgen danach habe er sie nur gefragt, ob sie frühstücken will - "als ob nichts geschehen wäre", so die Staatsanwaltschaft. Später habe der Angeklagte seine Tochter noch ermahnt, sie dürfe niemanden etwas davon sagen, weil sie es ja beide gewollt hätten und er dafür drei Jahre ins Gefängnis gehen müsste. Das Mädchen erstattete gleich nach der Heimfahrt eine Anzeige.

Der Verteidiger des Steirers erklärte, dass sein Mandat die Handlungen nicht abstreiten werde, sie jedoch nur aufgrund der Verwechslung passiert seien. Er habe er nach Berechnungen mehr als vier Promille Alkohol intus gehabt.

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