Grazer Amokfahrt: Spital statt U-Haft

Der Wagen war mit 100 km/h unterwegs
Alen R. wird nach Haftprüfungsverhandlung in eine geschlossene Abteilung verlegt, weil er als nicht zurechnungsfähig gilt.

Nachdem zwei Gutachter Alen R. als nicht zurechnungsfähig einstuften, zog die Justiz nun die Konsequenzen: Der 27-Jährige wird aus der U-Haft entlassen, in der er fast seit einem Jahr saß. Der Mann, der am 20. Juni 2015 mit einem Geländewagen durch Graz raste und dabei drei Menschen tötete, wird in ein Spital in eine geschlossene Abteilung überstellt. Dort steht er in psychiatrischer Behandlung.

"Aus objektiven Gründen hatten wir eigentlich keine andere Möglichkeit", begründet Staatsanwalt Christian Kroschl den entsprechenden Antrag seiner Behörde. Das Gericht gab dem bei der Haftprüfungsverhandlung statt und wandelte die U-Haft Mittwoch in die "vorläufige Anhaltung" um.

Mordanklage wird es ebenfalls keine geben. In R.s Fall wird die Staatsanwaltschaft Graz bloß einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stellen.

Bis zu Prozessbeginn bleibt der Verdächtige in der geschlossenen Abteilung eines Grazer Spitals. Dort wird er in der "vorläufigen Anhaltung" überwacht. "Bis auf den Vollzugsort ändert sich eigentlich nichts", betont Staatsanwalt Kroschl. "Die Restriktionen sind gleich wie in der U-Haft, was zu Beispiel Besuche oder Briefverkehr betrifft." Für Fälle von nicht zurechnungsfähigen Tätern sehe das Gesetz eben die "Anhaltung" als Äquivalent zur U-Haft vor. "Das hat einen anderen Namen, aber im Prinzip ist er in Haft, halt nur in einer Krankenanstalt."

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