Grazer Amokfahrer: Drittes psychiatrisches Gutachten nötig

Alen R. raste im Juni 2015 durch die Innenstadt und tötete drei Menschen.
Der Prozess wird wohl nicht vor dem Sommer stattfinden.

Für die Beurteilung des Geisteszustandes des Grazer Amokfahrers wird ein drittes psychiatrisches Gutachten nötig. Die beiden bisher bestellten Sachverständigen widersprachen sich und blieben auch auf Anfrage des Gerichts bei ihren Einschätzungen. Der Prozess wird sich daher um Wochen oder gar Monate verzögern.

War der Amokfahrer zurechnungsfähig?

Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz sagte am Montag, ein "Obergutachter" würde bestellt werden, um die Zurechnungsfähigkeit des Amokfahrers zum Tatzeitpunkt zu prüfen. In diesem Punkt waren sich nämlich die beiden bisherigen Gutachter Peter Hofmann und Manfred Walzl uneinig: Ersterer hielt ihn für nicht zurechnungsfähig, letzterer schon. Einigkeit bestand aber bei den beiden darüber, "dass der Beschuldigte die Taten unter dem Einfluss einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades begangen hat und bei ihm die Gefahr weiterer solcher Taten besteht".

Prozess nicht vor dem Sommer

Das dritte Gutachten eines Psychiaters mit Lehrbefugnis an einer in- oder ausländischen Universität wird wohl mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Der Prozess wird daher wohl nicht mehr vor dem Sommer beginnen können. Auf die für heute, Montag, angesetzte Haftprüfung hatte der Verdächtige übrigens verzichtet. Er ist seit der Amokfahrt am 20. Juni des Vorjahres in Untersuchungshaft. Dem Verfahren haben sich bisher schon viele der Opfer als Privatbeteiligte angeschlossen, sagte Kroschl. Sie werden beim Prozess Schadenersatz fordern.

Alen R. war am 20. Juni 2015 mit seinem Geländewagen durch die Grazer Innenstadt gerast und hat dabei drei Menschen getötet sowie 36 weitere Fußgänger erfasst und zum Teil schwer verletzt. Mehr als 50 andere Menschen waren gefährdet und konnten sich teilweise nur durch Sprünge zur Seite retten. Auch sie werden als Opfer geführt.

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