Graz: Sturz aus Rollstuhl wird Fall für die Staatsanwaltschaft

Symbolbild
Einer Pflegerin wird nun vorgeworfen, nicht sofort einen Arzt geholt zu haben.

Ein Unfall und der spätere Tod einer 82-jährigen Pflegeheimbewohnerin ist zum Fall für die Staatsanwaltschaft Graz geworden: Die Grazerin war Ende Juli aus ihrem Rollstuhl gefallen und wurde am Kopf verletzt. Eine Pflegerin soll aber nicht sofort einen Arzt gerufen haben. Zwei Tage später hatte sich der Zustand der Frau derart verschlechtert, dass sie ins Spital gebracht wurde und dort wenig später verstarb.

Der Unfall hatte sich bereits am 25. Juli ereignet, wie die Landespolizeidirektion Steiermark am Freitag mitteilte. Die 82-Jährige schlug bei einem Sturz mit dem Kopf auf, wobei ihre Verletzungen deutlich sichtbar waren. Anstatt sofort einen Arzt zu holen, ordnete die 54-jährige Angestellte des Pflegeheims eine intensivere Beobachtung der Bewohnerin an. Doch der Gesundheitszustand der Pensionistin verschlechterte sich bis zum Abend des 26. Juli. Die Pflegerin veranlasste daher eine noch bessere Überwachung und die Zufuhr von Sauerstoff.

Als sich der Zustand der 82-Jährigen am 27. Juli in der Früh weiter verschlechtert hatte, ließ eine andere Pflegerin die Grazerin ins LKH Graz bringen. Dort erlag die Frau jedoch noch am Vormittag ihren Verletzungen. Die Polizei hat nach Abschluss ihrer Ermittlungen eine Anzeige gegen die 54-Jährige bei der Staatsanwaltschaft Graz vorgelegt. Sie könnte am Tod der Patientin mit schuld sein, weil sie nicht schon früher einen Arzt gerufen hat.

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