Graz: 19-Jähriger wegen Mordversuchs verurteilt

(Symbolbild)
Der Angeklagte hatte in einer Diskothek einem anderen Mann mit einem Klappmesser in den Bauch gestochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 19-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden.

Der Serbe hatte im Oktober vorigen Jahres in einem Lokal einem anderen Mann mit einem Klappmesser in den Bauch gestochen. Der Angeklagte fühlte sich nur wegen Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall spielte sich in einer Diskothek ab, wo der Serbe eine Bekannte traf. "Ich war in dieses Mädchen verliebt", beteuerte er. Als die Frau mit einem anderen tanzte, rastete er aus und stellte den Burschen zur Rede, es folgte eine Schupferei, dann beförderte der Türsteher den 19-Jährigen aus dem Lokal. Er stand eine Stunde draußen, dann ging er wieder hinein, schnurstracks auf seinen Rivalen zu, "zückt sein Klappmesser und sticht ihn in den Bauch", schilderte Staatsanwalt Rudolf Fauler.

Opfer hatte großes Glück

Das Opfer hatte das große Glück, dass der Stichkanal so schräg war, dass die Bauchhöhle nicht getroffen wurde und die Verletzung dadurch nicht lebensgefährlich war. "Ich wollte ihm wehtun, aber ich habe nie einen Plan gehabt, es ist einfach passiert", beteuerte der Angeklagte, der sich nur der absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig bekannte. "Warum nehmen Sie so ein Messer mit ins Lokal?", wollte Richter Christoph Lichtenberg wissen. "Es war in meiner Hosentasche", antwortete der Serbe. "Wie kommt's dahin?", hakte der Richter nach. "Ich habe es zum Wechseln einer Glühbirne gebraucht", kam die Antwort, die der Richter nicht ganz nachvollziehen konnte. "Einen Schraubenzieher oder eine Zange ja, aber ein Messer?"

Der Angeklagte gab zu, "wütend und aggressiv" gewesen zu sein, weil der andere nicht mit ihm reden wollte, sondern einfach weiter tanzte und zu dem 19-Jährigen sagte: "Das geht dich nichts an." Warum er dann aber eine Stunde vor dem Lokal stand und erst dann hineinging und zustach, konnte der Serbe nicht erklären. "Es ist einfach passiert", wiederholte er immer wieder.

Gerichtsmediziner Thorsten Schwab führte aus, dass die Verletzungen nicht lebensgefährlich waren, was aber eher Zufall gewesen sei. "Es ist schwer, so einen Stich zu dosieren", erklärte der Sachverständige. Das Messer mit der zehn Zentimeter langen Klinge war neben dem Bauchnabel in den Körper eingedrungen. Bei einem anderen Stichkanal hätten schwere Verletzungen der Bauchhöhle, des Darms oder innerer Organe die Folge sein können. "Potenziell ist so ein Stich sehr, sehr gefährlich", schloss der Gutachter.

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