Gläserner Fluggast ab 25. Mai: Polizei darf Daten speichern

Transparenz im Flugverkehr
Gesetzesentwurf: Bundeskriminalamt darf Reiseverlauf, Gepäckangaben und Kreditkarte prüfen, um Terroristen zu finden.

Ab 25. Mai dieses Jahres müssen die Fluggesellschaften sämtliche Daten ihrer Passagiere, die sie nach oder aus Österreich transportieren, an das Bundeskriminalamt melden. Bei Verdacht auf eine terroristsche oder andere schwere kriminelle Handlung werden die Daten in einer extra eingerichteten Fluggastdatenzentralstelle mit sicherheitspolizeilichen Daten, wie etwa Fahndungsmaßnahmen, abgeglichen.

Zur Verifizierung eines "Treffers" dürfen weitere Abfragen in Datenverarbeitungen der Sicherheitsverwaltung, des Asyl- und Fremdenwesens sowie der Strafrechtspflege durchgeführt werden. Auch die Zollbehörden sind ermächtigt, in Fluggastdaten Einblick zu nehmen.

Fünf Jahre

Über Auftrag einer Strafverfolgungsbehörde darf die neue Datenzentrale im Bundeskriminalamt die Daten bis zu fünf Jahre in der PNR-Datenbank (Passenger Name Record) speichern und zur weiteren Verarbeitung an Fluggastdatenzentralstellen anderer Mitgliedsstaaten sowie an Europol übermitteln.

Das sieht der vom Innenministerium eingebrachte Entwurf eines Bundesgesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von (terroristischen) Straftaten vor. Mit dem Gesetzesentwurf wird eine lange Zeit heftig umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt.

Die EU-Kommission hat Österreich und zehn weitere Staaten bereits 2016 ermahnt und zur Vorlage von Plänen für die Umsetzung der Richtlinie zu den Fluggastdatensätzen aufgefordert. Deutschland hat die Speicherung der Fluggastdaten 2017 beschlossen.

Identifizierung

Die Überprüfung von Fluggastdaten soll es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, nicht nur bekannte Verdächtige, sondern auch bisher unbekannte Personen zu identifizieren, die eine schwere Straftat (neben Terror auch Menschenhandel, Drogenhandel, Geldwäsche, Schlepperei, Produktpiraterie etc.) vorbereiten oder daran mitgewirkt haben könnten.

Dazu sollen nach dem geplanten Gesetz Namen, Geburtsdaten, eMail-Adresse, Telefonnummer, Abflugdaten, Zahlungsinformationen, Reiseverlauf, Sitzplatznummern, Gepäckangaben sowie Namen von Mitreisenden dienen. Aber auch unbegleitete Minderjährige werden ganz gezielt ins Visier genommen: Name, Geschlecht, Alter, Sprachen, Kontaktdaten der Begleitperson und der abholenden Person sowie die Information, in welcher Beziehung diese zum Minderjährigen steht, sind zu melden.

Angaben zu den Essenspräferenzen oder die Information, ob jemand einen Rollstuhl benötigt, finden sich in der Aufzählung der zu speichernden Fluggastdaten ebenso wenig, wie Details über den Inhalt des Handgepäcks. Solche Details waren in einem Abkommen zwischen der EU und Kanada zur Speicherung von Reisedaten enthalten, das von den EU-Richtern 2017 für grundrechtswidrig erklärt wurde.

Verdacht ausschließen

Im Paragraf 5 rechtfertigt sich das neue Fluggastdaten-Gesetz gleich selbst und versucht, den Gegnern Wind aus den Segeln zu nehmen: Es gehe nicht nur darum, einen Verdacht zu begründen, sondern könnten damit auch Personen als Nichtverdächtige ausgeschlossen werden.

Kommentare