Gesetz gegen Staatsfeinde "verselbstständigt sich"

Diskussion um neuen Strafparagrafen
Kritik: Die Grünen halten bisherige Paragrafen für ausreichend. Staat soll lieber Betroffene unterstützen.

Nach Strafrechtlern und Kriminalsoziologen lehnen auch die Grünen das von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) geplante Strafgesetz gegen "Staatsfeindliche Bewegungen" ab. Albert Steinhauser und Karl Öllinger schätzen das Gewaltpotenzial der Reichsbürger und ähnlicher Gruppierungen zwar für hoch ein, erachten die bisherigen Paragrafen aber für ausreichend.

In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden bereits gegen über 100 Personen Ermittlungen geführt und zahlreiche verurteilt. Es gab Strafen bis zu sechs Monaten unbedingt wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt (Polizisten bei Verkehrskontrollen behindert), Nötigung und Drohung (Drohbriefe), versuchter Erpressung und Betruges (mit falschen Schuldscheinen), Amtsanmaßung (Ausstellen falscher Dokumente). Mit dem geplanten Paragrafen 246 a würden laut den Grünen auch Menschenrechts- und Umweltschutzaktivisten oder die Zeugen Jehovas ins Visier geraten, die zivilen Ungehorsam gegen bestimmte Gesetze oder staatliche Normen üben. "Eine aus zehn Personen zusammengesetzte lose Bewegung, die sich untereinander nicht einmal kennen müssen, genügt schon", sagt Albert Steinhauser: Solche Paragrafen würden sich "verselbstständigen". Das habe man beim sogenannten Mafiaparagrafen gesehen, der gegen Geldwäscher und Waffenschieber eingesetzt werden sollte, aber Tierschützer getroffen hat.

Karl Öllinger fordert stattdessen, dass der Staat den betroffenen Behördenvertretern wie Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, Gerichtsvollziehern zur Seite steht, die mit erfundenen Forderungen unter Druck gesetzt werden. Die Staatsverweigerer lassen fiktive Schulden dieser Personen in das US-Schuldenregister UCC eintragen und über Malta Exekutionsklagen führen, die dann durch Inkassobüros eingetrieben werden. Die Betroffenen müssen binnen 30 Tagen persönlich Einspruch in Malta erheben, um die Exekution zu verhindern. Die Grünen fordern, dass Österreich gemeinsam mit Deutschland (wo es dieses Unwesen in größerem Ausmaß gibt) auf Malta einwirkt, den Passus im Rechtssystem zu ändern. Und sie verlangen, dass der Staat den Betroffenen anwaltlichen Rat zur Verfügung stellt. Öllinger: "Da wird ja die Republik angegriffen und nicht der Herr XY."

Vor Geschworenen

Die Bezirksanwälte (Anklagevertreter am Bezirksgericht) geben zu bedenken, dass "Staatsfeindliche Bewegungen" als "absolut politisches Delikt" zu werten sei wie das Verbotsgesetz. Es müsse daher – auch mit der Strafdrohung von bloß bis zu einem Jahr Haft wegen Beteiligung – vor Geschworenen verhandelt werden und nicht, wie derzeit vorgesehen, vor dem Bezirksgericht.

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