Gerichtspsychiater dringend gesucht

Gerichtspsychiater dringend gesucht
195 Euro Honorar für ein Gutachten – immer mehr Ärzte werfen das Handtuch.

Kürzlich hat die renommierte Linzer Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ihre aktuelle Untersuchung der Doppelmörderin Estibaliz Carranza abgeschlossen. Nun arbeitet sie am Gutachten über die noch bestehende oder dank Therapie vielleicht bereits abgeklungene Gefährlichkeit der zu lebenslanger Haft und Maßnahmenvollzug verurteilten Spanierin, die zwei Männer erschossen, zerteilt und einbetoniert hat.

Ein Mal im Jahr ist eine solche Einschätzung bei geistig abnormen Tätern durchzuführen. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Expertise seit 890 Tagen ausständig ist. Laut Justizministerium liegt das nicht daran, dass ein Mangel an Sachverständigen herrscht. Aber der Präsident des Oberlandesgerichts Linz hat an Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Alarmruf gesendet, dass in seinem Gerichtssprengel (OÖ und Salzburg) nicht mehr genügende Psychiater in der Sachverständigenliste zu finden sind. Auch an anderen Gerichtsstandorten wird es eng. In Graz lassen sich jährlich bis zu 25 Gutachter (nicht nur medizinische) aus der Liste streichen, in Wr. Neustadt 13, in Wien 23.

"Die Gerichtspsychiatrie und die Gerichtsmedizin sind seit Jahren ausgehungert", sagt der Präsident des Sachverständigenverbandes, Matthias Rant: "Drei Justizminister waren mit dem Problem schon konfrontiert, aber jeder hat sich abgeputzt."

Unanständig

Es liegt nicht nur, aber auch an der laut Adelheid Kastner "unanständig" niedrigen Bezahlung, dass sich kaum noch medizinische Gerichtsgutachter die Mühe machen. Der Tarif, der nur für Ärzte gilt, sieht seit 20 Jahren unverändert 195 Euro und 40 Cent für Exploration und Gutachten vor. Und zwar ganz egal, ob die Untersuchung eine Stunde oder Tage dauert.

"Fragen Sie einen Mechaniker, ob er Ihr Auto repariert, wenn er dafür nicht mehr als 195 Euro verrechnen darf, ganz egal wie lang er dafür braucht", sagt Kastner (siehe auch Interview unten).

Wirtschafts- oder Bausachverständige, auch Psychologen, dürfen bei Gericht für ihre Arbeit – mit einem Abzug von 20 Prozent – so viel in Rechnung stellen, wie sie in ihrem Zivilberuf sonst auch verdienen. "Als das Gebührengesetz 1975 geschaffen wurde, war der Anspruch an die Medizin noch ein ganz anderer", sagt Matthias Rant: "Da hat man den Bauch aufgeschnitten und aus. Heute gibt es ganz andere Methoden." Dieser Mehraufwand betrifft auch die medizinischen Sachverständigen, die Honorierung aber hat nicht mitgehalten.

Qualitätssicherung

"Die Tarife sind dort niedrig, wo es um Menschen geht. Bei Maschinen und Bilanzen wird mehr gezahlt", beklagt Albert Steinhauser. Dem Justizsprecher der Grünen ist aber auch die (mangelnde?) Qualität der Gutachten ein Anliegen: "Die Sachverständigen spielen eine immer zentralere Rolle, das Urteil entspricht oft dem Gutachten." Doch es fehle ein Management der Qualitätssicherung.

Steinhauser "will nicht jedem Sachverständigen unterstellen, dass er schlecht arbeitet." Doch er verweist auf eine Studie der Uniklinik Köln, die 2011 eine Qualitätsanalyse österreichischer Gutachten über Sexualstraftäter im Maßnahmenvollzug vorgenommen hat: 40 Prozent der Sachverständigen beriefen sich auf ihren "gesunden Menschenverstand" statt auf empirisch überprüfte und klinisch anerkannte Theorien. Viele Expertisen waren moralisierend, widersprüchlich, nicht transparent oder strotzten vor Stilblüten und Allgemeinplätzen.

So wurde zum Beispiel eine "hochauffällige Persönlichkeit" attestiert, "die aber nicht weiter differenziert beurteilt werden kann, da der Beschuldigte verstockt ist."

Die Eintragung von Gutachtern in die Sachverständigenliste nach einer kommissionellen Prüfung ist auf fünf Jahre befristet. Dann ist eine durch die Gerichtspräsidenten vorgenommene Rezertifizierung fällig, wobei höchstens eine Handvoll abgewiesen wird. Die sogenannten Hausgutachter, die am Fließband Expertisen schreiben, haben fixe Plätze.

Steinhauser fordert eine eigene unabhängige Evaluierungsstelle. Immer öfter würden sich Betroffene nämlich beschweren, dass sie binnen fünf Minuten "ruckzuck" begutachtet wurden und ein Richter dann auf dieser Basis über ihr Leben entschieden hat.

„Und 40 Cent, um korrekt zu sein“

Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hat unter anderem Gutachten über den Inzest-Vergewaltiger Josef Fritzl verfasst. Die Primarärztin der Klinik für Psychiatrie mit forensischem Schwerpunkt am Kepler Universitätsklinikum in Linz über zu geringen Lohn für hohe Verantwortung.

KURIER: Wie viel Arbeit steckt hinter einer psychiatrischen Begutachtung?
Adelheid Kastner:Zunächst die Exploration. Das ist nicht bloß ein Gespräch. Es ist die Beobachtung aller verbalen und nonverbalen Äußerungen, der Mimik, und die Einordnung, ob das zum Gesprochenen passt. Dazu kommen Testverfahren. Dann geht man durch die gesamte Biografie. Wenn jemand 74 Jahre alt ist, dauert allein das schon Stunden.

Und wie lange dauert das Verfassen des Gutachtens?
Zwischen ein paar Stunden und Tagen. Man muss ja bewerten, Vergleiche anstellen, Sachbücher studieren, Referenzliteratur nachlesen, begründen und für den Laien verständlich machen. Dafür kann man dann 195 Euro verrechnen. Ach, und 40 Cent, um ganz korrekt zu sein. Für die Erstattung des Gutachtens vor Gericht bekommt man die Hälfte, auch wenn man stundenlang befragt wird.

Aber den Spesenaufwand kann man doch sicherlich auch geltend machen?
Ja, für das Abtippen des Gutachtens zum Beispiel zwei Euro pro Seite. Aber mit diesen Beträgen können Sie keine Sekretärin finanzieren. Für das Aktenstudium kann man 20 Euro verrechnen. Dazu kommen noch Porto- und Telefonspesen, das sind vielleicht zehn Euro, die man pro Gutachten verrechnet.

Ist das der Grund für den Mangel an medizinischen Gutachtern?
Ja, und die hohe Verantwortung. Man bekommt Anzeigen und Klagen, weil jemand behauptet, dass er nur fünf Minuten beim Sachverständigen war und dieser dann über ihn entschieden habe.

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