Generelles Rauchverbot schafft Lärm-Konflikte

Das generelle Rauchverbot in allen Lokalen gilt ab 1. Mai 2018.
Nichtraucherlokale werden kritisiert, wenn qualmende Gäste nachts im Freien tratschen.

Obwohl das generelle Rauchverbot erst am 1. Mai 2018 in Kraft tritt, ist schon jetzt ein Vorgeschmack dessen zu spüren, was auf Wirte und Anrainer zukommt. Gastronomiebetriebe, die bereits freiwillig qualmfrei sind und sich in Wohngebieten befinden, haben immer wieder Konflikte mit Nachbarn, weil die sich über lärmende Raucher vor den Lokalen aufregen.

Aber anders als früher hat die zuständige Behörde nicht mehr die Handhabe, die Sperrstunde aufgrund der Lärmbelästigung einfach vorzuverlegen. Der Grund: Die Gewerbeordnung (Paragraf 113, Absatz 5) wurde soweit abgeändert, dass der Wirt nicht mehr der alleinige Aufpasser seiner Gäste sein muss.

"Es wird deutlich schlimmer werden, und zwar überall, nicht nur für uns", fürchtet Josef Pachschwöll die Auswirkungen des generellen Rauchverbots. Der Bewohner der Kremser Altstadt lebt im permanenten Ausnahmezustand, seit hippe Lokale vor mehr als einem Jahrzehnt den Stadtkern erobert haben. Mit dieser Einschätzung ist er nicht alleine. "Natürlich werden mehrere Leute rausgehen, weil sie ihr Gespräch dort fortsetzen wollen", sagt der Kremser Wirt Stefan Kellner, dessen Gäste schon jetzt am liebsten im Schanigarten rauchen.

Behörde

Auch in der Wiener Innenstadt setzen sich Anrainer zur Wehr, weshalb Gastronom Marcus Langhammer die rauchfreie Zukunft schon mehrmals unangenehm zu spüren bekam: "Um Probleme mit den Nachbarn oberhalb zu ersparen, hat mir die Behörde zuerst einen Raucherbereich nahe gelegt", erzählt der Betreiber des Traditionscafés "Zuckergoscherl" in Wien-Landstraße.

Kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wollte Langhammer jedoch hohe Investitionskosten vermeiden und verbietet daher das Qualmen im Lokal. "Die Polizisten waren bereits da, weil zwei Raucher vor der Türe standen. Die Beamten haben mir empfohlen, die Leute auf die andere Straßenseite zu schicken, damit ich für sie nicht verantwortlich bin", erzählt Langhammer. Er lässt sich von der angeblich problemlosen Umsetzung des Rauchverbots in Italien nicht beeindrucken: "Dort spielt sich das halbe Leben lautstark auf der Straße ab." Das mildere Klima sei ein Mitgrund.

Auch wenn Jennifer Salchenegger, Chefin des Wiener Nachtlokals "Bettel-Alm" in der Johannesgasse, das Rauchen im Lokal derzeit noch erlaubt, hat sie ihre Sicherheitsleute bereits beauftragt, vor der Tür für Ruhe zu sorgen. Aber sie befürchtet: "Die Gemütlichkeit wird künftig verloren gehen, wenn ein Teil der Gäste vor dem Lokal steht", sagt Salchenegger, "ein Teil geht vielleicht wieder, wenn er sieht, dass im Lokal weniger los ist." Auch Glasscherben werden viel öfter auf dem Gehsteig liegen: "Keine Frau lässt ihr Glas unbeaufsichtigt im Lokal zurück", meint die Betreiberin.

Umsatzeinbußen

Darüber hinaus fürchten die Wirte Umsatzeinbußen: "Mit der Umstellung auf Nichtraucherlokal sind mir rund 80 Prozent der Vormittagsgäste verloren gegangen", erzählt Christian Straus aus Zwettl, der sein Restaurant seit Jahren rauchfrei betreibt. "Zum Glück habe ich in dieser Zeit auch neue Gäste dazugewonnen." Ähnlich war die Situation bei Restaurantchefin Brigitte Tschoner aus Innsbruck.

Immerhin sei die Gewerbeordnung im Sinne der Gastwirte geändert worden, schildert Mario Pulker, Bundesobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer: "Erst nach Lärmmessungen kann eine Sperrstunde vorverlegt werden."

Bald gibt es auch in Österreich nur noch rauchfreie Lokale – oder auch nicht. Das Rauchverbot bereitet der Wiener FPÖ Sorgen. Die 2015 beschlossene Gesetzesnovelle würde die Gastronomie massiv gefährden, warnt der blaue Vizebürgermeister Johann Gudenus. Das generelle Rauchverbot bringe Einbußen für Wirte und Trafikanten, weshalb die Regelung fallen müsse. Bei etwaigen Koalitionsverhandlungen will sich die FPÖ dafür einsetzen, dass es auch nach dem 1. Mai 2018 weiterhin Raucher- und Nichtraucherbereiche in den Lokalen geben wird.

Gleichheitsgrundsatz

Auch Gastronomie-Chef Mario Pulker ist mit der Novelle natürlich unzufrieden. Er fordert, dass "abgetrennte Raucherräume in Gastronomiebetrieben weiterhin zulässig sein müssen." Dass Spitäler, Bahnhöfe oder Schulen Raucherbereiche betreiben dürfen, Gastwirte aber nicht, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, betont Pulker.

Das Gesundheitsministerium sieht das naturgemäß anders: "Das Raucher- sowie das Krankenanstaltengesetz sehen mögliche Ausnahmen vor." Die gelten aber nur für jene Personen, die sich dort – nicht unbedingt freiwillig – länger aufhalten müssen, wie etwa Patienten. Daher gebe es den Unterschied zwischen Gastronomie und Spitäler. "Der Hintergrund der Novelle war, endlich eine klare Regelung zu schaffen, die Rechtssicherheit für die Gastronomie bietet. Gleichzeitig ging es um den Gesundheitsschutz für die Bediensteten und Nichtraucher."

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